Schulbegleitung & Integrationshilfe in Bochum – Juniva hilft vor Ort
In Bochum und im gesamten Ruhrgebiet unterstützt Juniva Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag.
Ob Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg – unsere Schulbegleiter*innen sorgen dafür, dass jedes Kind erfolgreich und selbstbestimmt am Unterricht teilnehmen kann.
Was ist eine Schulbegleitung in Bochum?
Schulbegleitung auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt, ist eine individuelle Unterstützung für Schüler*innen, die aufgrund einer Behinderung, psychischen Erkrankung oder Entwicklungsverzögerung Hilfe im Schulalltag benötigen.
Sie baut Barrieren ab, fördert Selbstständigkeit und ermöglicht die volle Teilhabe am Schulleben in Bochum.
Leistungen einer Schulbegleitung:
Unterstützung während des Unterrichts und in Pausen
Förderung sozialer Kontakte und Eigenständigkeit
Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Kindes
Finanzierung & Antrag in Bochum
Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel über das Jugendamt Bochum (SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (SGB IX) übernommen.
Juniva unterstützt Sie bei allen Schritten:
Kostenlose Erstberatung & Klärung der Zuständigkeit
Unterstützung bei der Antragstellung
Abstimmung mit Schule und Kostenträger
Wo wir in Bochum tätig sind
Wir sind in allen Stadtbezirken von Bochum aktiv, darunter:
Wattenscheid, Ehrenfeld, Gerthe, Linden, Weitmar, Altenbochum, Riemke, Langendreer, Querenburg.
Darüber hinaus begleiten wir Kinder und Jugendliche in der gesamten Ruhrgebiet-Region.
Begleitung im Antragsverfahren – Jetzt starten
Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Beantragung der Schulbegleitung in Bochum – von der ersten Beratung bis zur Bewilligung durch das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe.
📞 Telefon: 02452 / 681 84 83
📧 E-Mail: mail@juniva.de
Warum Juniva? – Ihr Partner für Schulbegleitung in Bochum
Individuelle Betreuung:
maßgeschneiderte Lösungen statt StandardsFachliche Expertise:
Erfahrung mit Autismus-Spektrum-Störung, ADHS und körperlichen BeeinträchtigungenKooperation:
enge Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften, Therapeut*innen und Kostenträgern
Wann eine Schulbegleitung in Bochum sinnvoll sein kann
Nicht jede Schwierigkeit im Unterricht bedeutet, dass eine Schulbegleitung nötig ist. In Bochum kann sie sinnvoll sein, wenn Ihr Kind im Schulalltag regelmäßig an Grenzen stößt – bei der Konzentration, in sozialen Situationen, im Umgang mit Reizen und Strukturen oder bei emotionaler Belastung. Häufige Anlässe sind ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, emotional-soziale Entwicklungsbedarfe oder körperliche Beeinträchtigungen.
Was eine Schulbegleitung leistet – und was nicht
Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Unterricht, hilft bei Struktur und Orientierung und fördert die Teilhabe am Schulleben. Sie ist keine Nachhilfe, keine Therapie und kein Ersatz für sonderpädagogische Förderung – sondern eine personelle Unterstützung, damit Ihr Kind am regulären Unterricht teilhaben kann.
So läuft der Antrag auf Schulbegleitung in Bochum
In Bochum richtet sich die Zuständigkeit nach der Art der Behinderung:
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ist das Jugendamt der Stadt Bochum zuständig (§ 35a SGB VIII). Erste Anlaufstelle ist die Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamts Bochum.
- Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§ 112 SGB IX), in der Regel über das Sozialamt bzw. den LWL.
Der Ablauf: Erstgespräch – Antrag mit Nachweisen (ärztliche/psychologische Stellungnahme, Schulbericht) – Bedarfsermittlung über das landeseinheitliche Instrument BEI_NRW – Bewilligung und Auswahl der passenden Schulbegleitung. Orientierung für Schulen bietet zudem der Leitfaden der Stadt Bochum zur Inklusion an Schulen.
Schulbegleitung an Bochumer Schulen
Schulbegleitung ist an allen Schulformen möglich – in Bochum an Grundschulen, Förderschulen, Gesamt- und Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien. Wir schauen gemeinsam, was Ihr Kind an seiner konkreten Schule braucht, und arbeiten eng mit Lehrkräften und Eltern zusammen.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: Juni 2026)
- SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
- SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schulgesetz NRW
- Stadt Bochum – Jugendamt (Clearing- und Diagnostikstelle)
Schulbegleiter gesucht? Juniva hilft.
Wenn Sie aktuell einen Schulbegleiter suchen, sind wir für Sie da. Wir finden eine individuell passende Lösung – einfühlsam, professionell und schnell.
📞 Telefon: 02452 / 681 84 83
📧 E-Mail: mail@juniva.de
Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Bochum
Wer finanziert die Schulbegleitung?
In der Regel das Jugendamt Bochum oder die Eingliederungshilfe. Wir beraten Sie beim Antrag.
Wie schnell kann die Begleitung starten?
Nach Bewilligung stimmen wir den Start zügig mit Eltern und Schule ab.
Welche Schulformen begleitet Juniva?
Alle Schulformen – von der Grundschule bis zur Berufsschule.
Was unterscheidet Juniva?
Individuelle Betreuung, erfahrene Fachkräfte und regionale Präsenz in Bochum und im Ruhrgebiet.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.
Schulbegleitung rund um Bochum
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Schulbegleitung beantragen
So stellen Sie den Antrag in NRW Schritt für Schritt erklärt.
Wer zahlt die Schulbegleitung?
Kostenübernahme und Finanzierung in NRW verständlich erklärt.
Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.
- SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schulgesetz NRW
- LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
- LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW