Mutter im persönlichen Beratungsgespräch zur Schulbegleitung in NRW Hero

Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW

Schulbegleitung und Integrationshilfe in NRW – Orientierung für Eltern

Viele Eltern in Nordrhein-Westfalen merken, dass ihr Kind im Schulalltag mehr Unterstützung braucht – etwa bei ADHS, Autismus, körperlichen Beeinträchtigungen oder Diabetes. Gleichzeitig ist am Anfang oft unklar, welche Unterstützung sinnvoll sein kann und wie der nächste Schritt aussieht.

Juniva unterstützt Familien in NRW und verschiedenen Stadtteilen dabei, die Situation besser einzuordnen und passende Unterstützung im Schulalltag zu finden.

Orientierung bekommen

Wir hören uns Ihre Situation an und helfen Ihnen, den Bedarf Ihres Kindes besser einzuordnen.

Nächste Schritte klären

Wir besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Kind infrage kommen und was als nächstes sinnvoll ist.

Passende Unterstützung finden

Wenn Schulbegleitung sinnvoll ist, schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung zum Schulalltag Ihres Kindes passen kann.

Sie suchen Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.

Ob Sie bereits eine Bewilligung haben oder noch ganz am Anfang stehen – wir beraten Sie kostenlos und persönlich.

Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung in vielen Städten und Kreisen in NRW

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, möglichst gut am Schulalltag teilzunehmen. Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und kann zum Beispiel bei Orientierung, Struktur, Kommunikation oder sozialen Situationen helfen. Die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter Ihres Kindes – auch Integrationshelfer genannt – unterstützt im Schulalltag, nicht beim Stoff einzelner Fächer.

Bei bewilligter Unterstützung entstehen für Eltern in der Regel keine Kosten.

Die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf – unabhängig von der Schulform. Ziel ist die möglichst selbstständige Teilnahme am Schulalltag.

Wichtig zu wissen

Schulbegleitung ist keine klassische Nachhilfe

Im Mittelpunkt steht nicht die fachliche Förderung in einzelnen Schulfächern. Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Schulalltag – zum Beispiel bei Struktur, Orientierung, Kommunikation und Teilhabe.

Struktur

Orientierung

Kommunikation

Teilhabe

Persönliche Beratung für Eltern in NRW

Mit Blick auf Ihr Kind – und auf den Schulalltag in NRW

Wenn Eltern in Nordrhein-Westfalen nach Schulbegleitung oder Integrationshilfe suchen, geht es oft zuerst um Orientierung. Viele Eltern fragen sich: Welche Unterstützung braucht mein Kind? Und welcher nächste Schritt ist jetzt sinnvoll? Juniva unterstützt Familien dabei, die Situation einzuordnen und passende Unterstützung im Schulalltag zu finden – mit Blick auf die konkrete Situation des Kindes.

Persönliche Beratung

Elternorientiert

Unterstützung im Schulalltag

Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW

Wir hören Eltern zu – ruhig, persönlich und ohne Vorbedingungen.

Zuständigkeit in NRW

Welches Amt ist in NRW zuständig?

Eine der häufigsten Fragen von Eltern lautet: Muss ich zum Jugendamt, zum Sozialamt oder zu einem Eingliederungshilfeträger? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Schulbegleitung wird im Rahmen der Integrationshilfe oder Eingliederungshilfe finanziert. Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Integrationshelfer genannt – wird in NRW über diese Ämter finanziert.

Jugendamt

Das Jugendamt ist häufig zuständig, wenn es um eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung geht.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • ADHS
  • Autismus-Spektrum
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • starke emotionale Belastungen
  • erhebliche soziale oder schulische Teilhabeschwierigkeiten

Rechtsgrundlage: häufig § 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe / Sozialamt / LVR / LWL

Bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen geht es häufig um Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX. In NRW spielen dabei je nach Wohnort und Fallkonstellation der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe eine wichtige Rolle.

Typische Situationen:

  • körperliche Behinderung
  • geistige Behinderung
  • Seh- oder Hörbeeinträchtigung
  • Mobilitätsbedarf
  • pflegerischer Unterstützungsbedarf im Schulalltag

Rechtsgrundlage: häufig SGB IX / Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich davon nicht aufhalten lassen. Stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten Sie um Prüfung der Zuständigkeit. Warten Sie nicht wochenlang, nur weil unklar ist, welche Stelle genau zuständig ist.

Was Sie von Juniva erwarten können

Was Eltern in NRW von Juniva erwarten können

Hinter Juniva stehen Menschen, die wissen: Eltern in NRW brauchen keine langen Erklärungen – sie brauchen jemanden, der zuhört, den Schulalltag kennt und hilft, den nächsten Schritt zu finden.

Erfahrung mit ADHS, Autismus & körperlichen Beeinträchtigungen

Unser Team kennt die unterschiedlichen Bedarfe – ob ADHS, Autismus-Spektrum-Störung, körperliche Beeinträchtigungen oder Diabetes. Wir finden passende Begleitung.

Zusammenarbeit mit Schule, Therapeut:innen und Ämtern

Wir arbeiten direkt mit Lehrkräften, Schulen und den zuständigen Jugend- und Sozialämtern in NRW zusammen – damit Eltern entlastet werden.

Schulbegleitung in NRW – verlässlich für Eltern vor Ort

Eltern sprechen bei Juniva mit Menschen, die zuhören und gemeinsam den nächsten Schritt klären – ruhig, freundlich und ohne Druck.

Wann ist Schulbegleitung für Ihr Kind sinnvoll?

Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind im Schulalltag regelmäßig Unterstützung braucht – sei es aufgrund einer Diagnose wie ADHS oder Autismus, einer körperlichen Beeinträchtigung, Diabetes Typ 1 oder einer noch unklaren Situation.

Dabei geht es nicht darum, Ihr Kind in eine Schublade zu stecken. Entscheidend ist, welche Unterstützung im Alltag konkret hilft.

Häufige Anlässe für Schulbegleitung:

Ihr Kind hat ADHS und braucht Unterstützung bei Konzentration, Struktur und Reizregulation.

Ihr Kind ist im Autismus-Spektrum und braucht Hilfe bei Übergängen, Pausen oder Kommunikation.

Ihr Kind hat eine körperliche Beeinträchtigung und braucht Unterstützung bei Mobilität im Schulalltag.

Ihr Kind hat Diabetes Typ 1 und benötigt pflegerische Begleitung während des Schultags.

Ihr Kind ist im Schulalltag schnell überfordert oder braucht Unterstützung zur Teilhabe.

So läuft Schulbegleitung in NRW – Schritt für Schritt

Von der ersten Anfrage bis zur Klärung der nächsten Schritte

Sie müssen noch keine fertige Lösung kennen. Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Klärung der nächsten Schritte.

01

Sie schildern uns Ihre Situation

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch reicht – Sie brauchen noch keine Unterlagen.

02

Wir klären den Bedarf gemeinsam

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir die Situation ein und besprechen, welche Unterstützung für Ihr Kind infrage kommen kann und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

03

Wir klären den nächsten Schritt

Wenn bereits eine Bewilligung vorliegt, schauen wir gemeinsam, wie der nächste Schritt für die Schulbegleitung aussehen kann.

Schulbegleitung in NRW – vor Ort spürbar

Schulbegleitung in NRW – Unterstützung mit Blick auf Familie und Schule

Nordrhein-Westfalen ist groß und vielfältig – mit unterschiedlichen Schulen, Lebenswelten und Schulalltagen. Juniva unterstützt Familien in vielen Orten in NRW mit Blick auf die konkrete Situation des Kindes.

Wenn Ihr Kind eine Schule in NRW oder einem angrenzenden Stadtteil besucht, können Sie uns ansprechen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung im Schulalltag sinnvoll sein kann. Schulbegleitung in weiteren Stadtteilen →

NRW & Umgebung
Kostenlose Elternberatung
Schulisches Umfeld im Blick
Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW

Schulbegleitung in NRW ist Teilhabe im Alltag – ruhig, geduldig und genau auf das Kind ausgerichtet, das gerade Unterstützung braucht.

Sie müssen noch nicht alles geklärt haben

Sie können Juniva auch dann kontaktieren, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben oder noch keine klare Diagnose vorliegt. Wenn bereits eine Bewilligung des zuständigen Jugendamts oder Sozialamts vorliegt, besprechen wir gemeinsam den nächsten sinnvollen Schritt.

Kontakt auch ohne fertigen Antrag

Kontakt auch ohne klare Diagnose

Bewilligung schon da? Wir klären den nächsten Schritt

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in NRW

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die Eltern in NRW immer wieder beschäftigen.

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt – ist eine persönliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Schulalltag. Sie hilft dabei, am Unterricht teilzunehmen, sich zu orientieren und mit Anforderungen besser zurechtzukommen – zum Beispiel bei ADHS, Autismus, körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen.
Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind im Schulalltag regelmäßig Unterstützung braucht – etwa weil ihm Struktur, Reizverarbeitung, soziale Situationen oder pflegerische Themen schwerfallen. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern der konkrete Bedarf im Alltag.
Nicht zwingend. Sie können sich auch dann an Juniva wenden, wenn noch keine offizielle Diagnose vorliegt. Wir hören Ihnen zu und helfen, die Situation einzuordnen – ganz ohne Druck.
Über die Schulbegleitung entscheidet das zuständige Jugend- oder Sozialamt – je nach Situation und Art des Unterstützungsbedarfs. Juniva ist nicht die entscheidende Stelle, kann Sie aber unterstützen, den Weg dahin besser zu verstehen.
Sie können Juniva per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite erreichen. Im ersten Gespräch hören wir Ihnen zu – ohne Bedingungen. Wir schauen gemeinsam, was für Ihr Kind und Ihre Situation sinnvoll ist.
Juniva ist in vielen Städten, Kreisen und Regionen in Nordrhein-Westfalen aktiv – unter anderem in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bochum, Wuppertal, Münster, Bielefeld, Bonn, Duisburg, im Rhein-Kreis Neuss, im Hochsauerlandkreis und in mehreren weiteren Kreisen. Auf den verlinkten Unterseiten finden Sie passende Übersichten für Ihre Region.
Schulbegleitung ist keine Nachhilfe. Im Mittelpunkt steht nicht die fachliche Förderung in einzelnen Schulfächern, sondern die Unterstützung im Schulalltag – bei Struktur, Orientierung, Kommunikation, sozialer Teilhabe oder pflegerischen Bedürfnissen.
Das hängt vor allem davon ab, ob bereits eine Bewilligung des zuständigen Amts vorliegt. Wenn ja, schauen wir gemeinsam, wie der nächste Schritt aussehen kann. Wenn noch keine Bewilligung vorliegt, können wir Ihnen helfen, den Weg dahin besser zu verstehen – feste Zeitversprechen geben wir bewusst nicht.

Sie suchen Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.

Ob Sie bereits eine Bewilligung haben oder noch ganz am Anfang stehen – wir beraten Sie kostenlos und persönlich.

Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung in vielen Städten und Kreisen in NRW

Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

Dauert ca. 1 Minute · Antwort in 24 Std.
Kostenlos & unverbindlichAntwort in 24 Std.Persönliche Beratung
Ihr Anliegen:
Schon jetzt für SieCheckliste „Antrag auf Schulbegleitung“ – Schritt für Schritt erklärt.

Download

Unverbindlich · kostenlos · NRW-weit02151 / 724 48 00

Schulbegleitung in Ihrer Stadt oder Region finden

Wählen Sie Ihre Stadt oder Ihren Kreis – wir zeigen Ihnen, wie Juniva Familien vor Ort bei der Schulbegleitung unterstützt.

Ihre Stadt ist nicht dabei? Wir sind in ganz NRW für Sie da – sprechen Sie uns an.

Juniva Fachteam
Schulbegleitung & Integrationshilfe

Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.

  • SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Schulgesetz NRW
  • LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
  • LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW
Stand: Juni 2026