Schulbegleitung und Integrationshilfe in NRW – Orientierung für Eltern
Viele Eltern in Nordrhein-Westfalen merken, dass ihr Kind im Schulalltag mehr Unterstützung braucht – etwa bei ADHS, Autismus, körperlichen Beeinträchtigungen oder Diabetes. Gleichzeitig ist am Anfang oft unklar, welche Unterstützung sinnvoll sein kann und wie der nächste Schritt aussieht.
Juniva unterstützt Familien in NRW und verschiedenen Stadtteilen dabei, die Situation besser einzuordnen und passende Unterstützung im Schulalltag zu finden.
Orientierung bekommen
Wir hören uns Ihre Situation an und helfen Ihnen, den Bedarf Ihres Kindes besser einzuordnen.
Nächste Schritte klären
Wir besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Kind infrage kommen und was als nächstes sinnvoll ist.
Passende Unterstützung finden
Wenn Schulbegleitung sinnvoll ist, schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung zum Schulalltag Ihres Kindes passen kann.
Sie suchen Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.
Ob Sie bereits eine Bewilligung haben oder noch ganz am Anfang stehen – wir beraten Sie kostenlos und persönlich.
Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung in vielen Städten und Kreisen in NRW
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, möglichst gut am Schulalltag teilzunehmen. Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und kann zum Beispiel bei Orientierung, Struktur, Kommunikation oder sozialen Situationen helfen. Die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter Ihres Kindes – auch Integrationshelfer genannt – unterstützt im Schulalltag, nicht beim Stoff einzelner Fächer.
Bei bewilligter Unterstützung entstehen für Eltern in der Regel keine Kosten.
Die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf – unabhängig von der Schulform. Ziel ist die möglichst selbstständige Teilnahme am Schulalltag.
Schulbegleitung ist keine klassische Nachhilfe
Im Mittelpunkt steht nicht die fachliche Förderung in einzelnen Schulfächern. Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Schulalltag – zum Beispiel bei Struktur, Orientierung, Kommunikation und Teilhabe.
Struktur
Orientierung
Kommunikation
Teilhabe
Mit Blick auf Ihr Kind – und auf den Schulalltag in NRW
Wenn Eltern in Nordrhein-Westfalen nach Schulbegleitung oder Integrationshilfe suchen, geht es oft zuerst um Orientierung. Viele Eltern fragen sich: Welche Unterstützung braucht mein Kind? Und welcher nächste Schritt ist jetzt sinnvoll? Juniva unterstützt Familien dabei, die Situation einzuordnen und passende Unterstützung im Schulalltag zu finden – mit Blick auf die konkrete Situation des Kindes.
Persönliche Beratung
Elternorientiert
Unterstützung im Schulalltag
Wir hören Eltern zu – ruhig, persönlich und ohne Vorbedingungen.
Zuständigkeit in NRW
Welches Amt ist in NRW zuständig?
Eine der häufigsten Fragen von Eltern lautet: Muss ich zum Jugendamt, zum Sozialamt oder zu einem Eingliederungshilfeträger? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Schulbegleitung wird im Rahmen der Integrationshilfe oder Eingliederungshilfe finanziert. Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Integrationshelfer genannt – wird in NRW über diese Ämter finanziert.
Jugendamt
Das Jugendamt ist häufig zuständig, wenn es um eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung geht.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- ADHS
- Autismus-Spektrum
- Angststörungen
- Depressionen
- starke emotionale Belastungen
- erhebliche soziale oder schulische Teilhabeschwierigkeiten
Rechtsgrundlage: häufig § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe / Sozialamt / LVR / LWL
Bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen geht es häufig um Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX. In NRW spielen dabei je nach Wohnort und Fallkonstellation der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe eine wichtige Rolle.
Typische Situationen:
- körperliche Behinderung
- geistige Behinderung
- Seh- oder Hörbeeinträchtigung
- Mobilitätsbedarf
- pflegerischer Unterstützungsbedarf im Schulalltag
Rechtsgrundlage: häufig SGB IX / Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich davon nicht aufhalten lassen. Stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten Sie um Prüfung der Zuständigkeit. Warten Sie nicht wochenlang, nur weil unklar ist, welche Stelle genau zuständig ist.
Was Eltern in NRW von Juniva erwarten können
Hinter Juniva stehen Menschen, die wissen: Eltern in NRW brauchen keine langen Erklärungen – sie brauchen jemanden, der zuhört, den Schulalltag kennt und hilft, den nächsten Schritt zu finden.
Erfahrung mit ADHS, Autismus & körperlichen Beeinträchtigungen
Unser Team kennt die unterschiedlichen Bedarfe – ob ADHS, Autismus-Spektrum-Störung, körperliche Beeinträchtigungen oder Diabetes. Wir finden passende Begleitung.
Zusammenarbeit mit Schule, Therapeut:innen und Ämtern
Wir arbeiten direkt mit Lehrkräften, Schulen und den zuständigen Jugend- und Sozialämtern in NRW zusammen – damit Eltern entlastet werden.
Schulbegleitung in NRW – verlässlich für Eltern vor Ort
Eltern sprechen bei Juniva mit Menschen, die zuhören und gemeinsam den nächsten Schritt klären – ruhig, freundlich und ohne Druck.
Wann ist Schulbegleitung für Ihr Kind sinnvoll?
Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind im Schulalltag regelmäßig Unterstützung braucht – sei es aufgrund einer Diagnose wie ADHS oder Autismus, einer körperlichen Beeinträchtigung, Diabetes Typ 1 oder einer noch unklaren Situation.
Dabei geht es nicht darum, Ihr Kind in eine Schublade zu stecken. Entscheidend ist, welche Unterstützung im Alltag konkret hilft.
Ihr Kind hat ADHS und braucht Unterstützung bei Konzentration, Struktur und Reizregulation.
Ihr Kind ist im Autismus-Spektrum und braucht Hilfe bei Übergängen, Pausen oder Kommunikation.
Ihr Kind hat eine körperliche Beeinträchtigung und braucht Unterstützung bei Mobilität im Schulalltag.
Ihr Kind hat Diabetes Typ 1 und benötigt pflegerische Begleitung während des Schultags.
Ihr Kind ist im Schulalltag schnell überfordert oder braucht Unterstützung zur Teilhabe.
Von der ersten Anfrage bis zur Klärung der nächsten Schritte
Sie müssen noch keine fertige Lösung kennen. Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Klärung der nächsten Schritte.
Sie schildern uns Ihre Situation
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch reicht – Sie brauchen noch keine Unterlagen.
Wir klären den Bedarf gemeinsam
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir die Situation ein und besprechen, welche Unterstützung für Ihr Kind infrage kommen kann und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wir klären den nächsten Schritt
Wenn bereits eine Bewilligung vorliegt, schauen wir gemeinsam, wie der nächste Schritt für die Schulbegleitung aussehen kann.
Schulbegleitung in NRW – Unterstützung mit Blick auf Familie und Schule
Nordrhein-Westfalen ist groß und vielfältig – mit unterschiedlichen Schulen, Lebenswelten und Schulalltagen. Juniva unterstützt Familien in vielen Orten in NRW mit Blick auf die konkrete Situation des Kindes.
Wenn Ihr Kind eine Schule in NRW oder einem angrenzenden Stadtteil besucht, können Sie uns ansprechen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung im Schulalltag sinnvoll sein kann. Schulbegleitung in weiteren Stadtteilen →
Schulbegleitung in NRW ist Teilhabe im Alltag – ruhig, geduldig und genau auf das Kind ausgerichtet, das gerade Unterstützung braucht.
Sie müssen noch nicht alles geklärt haben
Sie können Juniva auch dann kontaktieren, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben oder noch keine klare Diagnose vorliegt. Wenn bereits eine Bewilligung des zuständigen Jugendamts oder Sozialamts vorliegt, besprechen wir gemeinsam den nächsten sinnvollen Schritt.
Kontakt auch ohne fertigen Antrag
Kontakt auch ohne klare Diagnose
Bewilligung schon da? Wir klären den nächsten Schritt
Häufige Fragen zur Schulbegleitung in NRW
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die Eltern in NRW immer wieder beschäftigen.
Was ist Schulbegleitung eigentlich?
Wann kann Schulbegleitung sinnvoll sein?
Braucht mein Kind dafür schon eine Diagnose?
Wer entscheidet, ob mein Kind Schulbegleitung bekommt?
Wie läuft der erste Kontakt mit Juniva ab?
Unterstützt Juniva Familien in ganz NRW?
Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleitung und Nachhilfe?
Wie schnell kann eine Begleitung starten?
Sie suchen Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.
Ob Sie bereits eine Bewilligung haben oder noch ganz am Anfang stehen – wir beraten Sie kostenlos und persönlich.
Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung in vielen Städten und Kreisen in NRW
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Schulbegleitung in Ihrer Stadt oder Region finden
Rheinland
Ruhrgebiet
Bergisches Land
Ihre Stadt ist nicht dabei? Wir sind in ganz NRW für Sie da – sprechen Sie uns an.
Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.
- SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schulgesetz NRW
- LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
- LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW