Gemeinnütziger Träger · ganz NRW
Schulbegleitung in NRW – damit Ihr Kind gut durch den Schultag kommt
Wir suchen die passende Schulbegleitung und stimmen alles Weitere mit Amt und Schule ab. Für Sie kostenfrei, mit Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Wo stehen Sie gerade?
- Kostenfrei für Familien
- Kein Vertrag, keine Verpflichtung
- Antwort werktags meist in unter 2 Std.
Lieber direkt sprechen?02151 / 724 48 00mail@juniva.de

- Ganz NRWauch ländliche Kreise
- Feste Bezugspersonfür Ihr Kind
- GemeinnützigTräger für Schulbegleitung
Bewilligung liegt vor
Sie haben die Bewilligung. Wir übernehmen die Suche.
Mit dem Bescheid haben Sie schon viel geschafft. Als gemeinnütziger Träger für Schulbegleitung und Integrationshilfe übernehmen wir den Rest: Wir suchen jemanden, der zu Ihrem Kind passt, und stimmen den Start mit Amt und Schule ab.
Kurze Anfrage
Name, Kontakt und Ort genügen. Alles Weitere besprechen wir am Telefon.
Passende Begleitung
Wir suchen jemanden, der zu Ihrem Kind, Ihrer Schule und dem Stundenumfang passt. Sie entscheiden mit.
Kennenlernen und Start
Sie, die Schulbegleitung, unsere Teamleitung und die Fachkraft des Amts besprechen Ziele und Ablauf.
Sie dürfen den Träger wählen
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII, § 8 SGB IX). Nennen Sie dem Amt Juniva als gewünschten Träger, die Abstimmung übernehmen wir. Den richtigen Träger finden
Noch am Anfang
Die Schule sagt, Ihr Kind braucht Unterstützung?
Und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Viele Eltern melden sich bei uns, bevor ein Antrag gestellt ist oder eine Diagnose wie ADHS, Autismus oder Diabetes Typ 1 vorliegt. Sie müssen noch nichts wissen. Genau dafür ist das erste Gespräch da.
Braucht mein Kind eine Schulbegleitung?
Zwölf Fragen zum Schulalltag Ihres Kindes, sofort eine ehrliche Einschätzung.
Selbsttest startenAntrag stellen in NRW
Welches Amt zuständig ist und welche Unterlagen helfen, mit Mustertext. Gut zu wissen: Der Antrag darf zunächst formlos sein.
Zur Antrags-AnleitungMit uns sprechen
Wir hören zu und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.
Beratung anfragenKosten
Was kostet Sie das? Nichts.
Nach der Bewilligung bezahlt das zuständige Amt die Schulbegleitung, ohne Eigenanteil für Sie. Auch unsere Beratung ist kostenfrei, ohne Vertrag und ohne Vorbedingung.
- Seelische Beeinträchtigung, z. B. ADHS, Autismus, Ängste
- Jugendamt§ 35a SGB VIII
- Körperliche oder geistige Behinderung
- Träger der Eingliederungshilfe§ 112 SGB IX
- Chronische Erkrankung, z. B. Diabetes Typ 1, Epilepsie, schwere Allergie
- Krankenkasse§ 37 SGB VMehr erfahren
Unklar, welches Amt zuständig ist? Das Amt, bei dem Sie den Antrag stellen, muss ihn innerhalb von zwei Wochen prüfen und bei Bedarf selbst weiterleiten (§ 14 SGB IX). Wenn sich kein Amt zuständig fühlt
Warum Juniva
Worauf Sie sich verlassen können
Juniva ist gemeinnützig: Was übrig bleibt, fließt zurück in die Arbeit mit den Kindern.
Eine feste Bezugsperson
Ihr Kind bekommt eine feste Schulbegleitung, die es kennt und der es vertraut. Je nach Bedarf und Vorgabe des Amts ist das eine pädagogische Fachkraft oder eine geschulte Quereinsteigerin bzw. ein geschulter Quereinsteiger, immer fest bei uns angestellt.
Wenn die Begleitung krank ist
Dann organisieren wir so schnell wie möglich Ersatz. Fallen mehrere gleichzeitig aus, klappt das nicht immer. Dann sagen wir Ihnen früh und offen Bescheid.
Eine Ansprechperson für Sie
Sie erreichen unsere Teamleitung bei allen Fragen. Sie begleitet auch die Schulbegleitung fachlich, mit Fallbesprechungen und Fortbildung.
- Schutzkonzept für Kinder nach § 8a SGB VIII
- Alle Schulformen, auch Förderschule und Ganztag
- Ganz NRW, auch ländliche Kreise
Ihre Region
Schulbegleitung in Ihrer Nähe finden
Schulbegleitung und Integrationshilfe gibt es bei uns in ganz Nordrhein-Westfalen. Wählen Sie Ihre Stadt oder Ihren Kreis: Dort finden Sie Informationen für Ihre Region und den direkten Weg zu uns.
Rheinland & Bergisches Land
7 weitere Städte und Kreise
Ruhrgebiet & Niederrhein
6 weitere Städte und Kreise
Westfalen & Sauerland
6 weitere Städte und Kreise
Ratgeber
Antworten auf die Fragen, die zuerst kommen
Schulbegleitung beantragen in NRW
Welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen helfen, mit Mustertext für den Antrag.
Weiterlesen Wenn der Antrag stocktAbgelehnt? Widerspruch und Fristen
Ein Monat Zeit nach dem Bescheid. So nutzen Sie ihn und was Ihren Widerspruch stärkt.
Weiterlesen DiagnosenSchulbegleitung bei ADHS, Autismus, Diabetes und mehr
Was im Schulalltag zählt und wie Sie den Bedarf Ihres Kindes beschreiben.
WeiterlesenSie müssen das nicht allein sortieren
Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Schulbegleitung in NRW
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung, auch Integrationshilfe, Inklusionshilfe oder I-Kraft genannt, ist eine persönliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Schulalltag. Sie hilft zum Beispiel bei Struktur, Orientierung, Kommunikation, im Miteinander mit anderen Kindern oder bei körperlichen Bedürfnissen. Sie ersetzt keine Lehrkraft und ist keine Nachhilfe.
Schulbegleitung verständlich erklärtWas kostet Schulbegleitung für uns als Eltern?
Nichts. Nach der Bewilligung bezahlt das zuständige Amt die Schulbegleitung, ohne Eigenanteil für Sie. Auch die Beratung bei Juniva ist kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben eine Bewilligung. Wie schnell kann die Begleitung starten?
Das hängt davon ab, wie schnell wir eine Person finden, die zu Ihrem Kind, zur Schule und zum Stundenumfang passt. Im ersten Gespräch sagen wir Ihnen offen, wie es in Ihrer Region aussieht. Feste Zusagen geben wir erst, wenn eine passende Begleitung feststeht.
Hilft Juniva beim Antrag auf Schulbegleitung?
Ja. Wir erklären Ihnen, welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen den Antrag stärken und wie Sie ihn stellen. Die Entscheidung trifft das zuständige Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe.
Schulbegleitung beantragen in NRWDürfen wir den Träger selbst wählen?
Grundsätzlich ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII, § 8 SGB IX). Nennen Sie dem Amt Juniva als gewünschten Träger. Die Abstimmung mit dem Amt übernehmen wir.
Den richtigen Träger findenBraucht mein Kind eine Diagnose, bevor ich anfrage?
Nein. Entscheidend ist, welche Unterstützung Ihr Kind im Schulalltag braucht, nicht allein die Diagnose. Sie können sich auch melden, wenn noch vieles unklar ist.
Selbsttest: Braucht mein Kind eine Schulbegleitung?Beraten Sie auch auf Arabisch oder Englisch?
Ja. Wir beraten Sie auf Deutsch, Arabisch und Englisch. Schreiben Sie uns einfach in der Sprache, die Ihnen am leichtesten fällt.
Was passiert, wenn die Schulbegleitung krank ist?
Wir organisieren so schnell wie möglich eine Vertretung, möglichst mit derselben Qualifikation, und informieren sie vorher über den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Für kurzfristige Absprachen ist unsere Teamleitung schon eine Stunde vor Schulbeginn erreichbar. Fallen mehrere Schulbegleitungen gleichzeitig aus, gelingt das nicht immer. Dann sagen wir Ihnen früh Bescheid.
Vertretung und Rechte bei AusfallWer sind die Schulbegleiter:innen bei Juniva?
Das hängt vom Bedarf Ihres Kindes ab. Bei uns arbeiten pädagogische Fachkräfte wie Erzieher:innen oder Heilerziehungspfleger:innen und geschulte Quereinsteiger:innen. Welche Qualifikation nötig ist, legt das Amt fest. Die Auswahl für Ihr Kind stimmen wir mit Ihnen ab, und jede Begleitung wird von einer pädagogischen Fachkraft bei uns fachlich begleitet.
Das Amt hat den Antrag abgelehnt. Hilft Juniva trotzdem?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie ein Widerspruch funktioniert und welche Unterlagen ihn stärken. Achten Sie auf die Frist: In der Regel bleibt ein Monat nach Zugang des Bescheids. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
Widerspruch und FristenAnfrage
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation
Sie müssen nichts vorbereiten. Ein paar Angaben genügen, alles Weitere klären wir im Gespräch.
Was danach passiert
- Wir melden unsinnerhalb von 24 Stunden, werktags meist in unter 2 Stunden. Zur gewünschten Zeit, wenn Sie eine angeben.
- Wir sprechen über Ihr KindWas im Schulalltag schwer ist, wo Sie beim Antrag stehen, welches Amt zuständig ist.
- Sie wissen, wie es weitergehtMit einem konkreten nächsten Schritt, egal ob Antrag, Widerspruch oder Start der Begleitung.
