Zum Inhalt springen
Gemeinnütziger Träger für Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW
02151 / 724 48 00Kontakt
Juniva
Juniva
Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung?Überblick & AblaufSchulbegleiter findenFür FamilienÜber die KrankenkasseDiabetes, Epilepsie & AllergieFür Vormünder & PflegeelternSchulbegleitung für MündelWerde SchulbegleiterMitarbeiten & bewerbenSchulbegleitung in NRWRegionen & StädteAlle Themen ansehen
Ratgeber
1Grundlagen verstehenWas ist Schulbegleitung?2Schulbegleitung bei DiagnosenADHS, Autismus & mehr3Rolle & AlltagAufgaben & Grenzen4Antrag & FinanzierungÄmter & Kosten5Schulformen & ÜbergängeEinschulung bis Wechsel6Wenn der Antrag stocktWiderspruch & Fristen7Den richtigen Träger findenWunsch- & WahlrechtAlle RatgeberZur Gesamtübersicht
JobsÜber uns Kontakt
Kostenlos beraten lassen
Juniva
Juniva
Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung? Schulbegleiter finden Über die Krankenkasse Für Vormünder & Pflegeeltern Werde Schulbegleiter Schulbegleitung in NRW
Ratgeber
1 Grundlagen verstehen2 Schulbegleitung bei Diagnosen3 Rolle & Alltag4 Antrag & Finanzierung5 Schulformen & Übergänge6 Wenn der Antrag stockt7 Den richtigen Träger finden Alle Ratgeber ansehen
Jobs
Über uns
Kontakt
Kostenlos beraten lassen
02151 / 724 48 00 Kontakt aufnehmen
Kostenlos beraten lassen
Schulbegleitung in NRW – Unterstützung für Kinder im Schulalltag

Schulbegleitung an der weiterführenden Schule in NRW

Alle Ratgeber › Schulformen & Übergänge

Ratgeber für Eltern in NRW

Schulbegleitung an der weiterführenden Schule: Sie bleibt auch beim Wechsel an Ihrer Seite

Der Wechsel auf die weiterführende Schule fühlt sich für viele Familien wie ein großer Sprung an. Neue Fächer, wechselnde Lehrer, mehr Eigenorganisation. Wenn Ihr Kind bisher Unterstützung hatte, fragen Sie sich vielleicht: Fällt die Schulbegleitung jetzt weg?

Die gute Nachricht: Eine Schulbegleitung NRW endet nicht automatisch mit dem Schulwechsel. Sie kann fortgeführt und an die neuen Anforderungen der Sekundarstufe angepasst werden. Oft wird sie dort sogar besonders wichtig, weil der Alltag komplexer wird.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich an der weiterführenden Schule verändert, worauf es bei der Fortführung ankommt und wie Sie Ihr Kind durch diesen Übergang begleiten.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Unverbindlich. Ruhig. Ohne Druck.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Auch an der weiterführenden Schule ist eine Schulbegleitung möglich. Mit dem Wechsel in die Sekundarstufe I steigen die Anforderungen: mehr Fachlehrer, mehr Selbstorganisation, mehr sozialer Druck. Genau deshalb verändern sich die Aufgaben der Schulbegleitung NRW.

Stand früher oft die direkte Begleitung im Unterricht im Vordergrund, geht es jetzt stärker um Lernplanung, Struktur und den Umgang mit Gruppendynamik. Eine bestehende Bewilligung läuft nicht von selbst weiter ohne Anpassung – sie sollte rechtzeitig für die neue Schulform fortgeführt werden.

Wenn Sie früh handeln und die neue Schule einbinden, gelingt der Übergang meist ruhig. Ihr Kind verliert die vertraute Sicherheit nicht, sondern wächst mit passender Unterstützung in die neuen Aufgaben hinein.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

✓ Schulbegleitung ist auch in der Sekundarstufe I möglich.
✓ Eine bestehende Bewilligung endet nicht automatisch mit dem Schulwechsel.
✓ Die Aufgaben verändern sich: mehr Selbstorganisation und Lernplanung.
✓ Beantragen Sie die Fortführung früh, am besten schon vor dem Wechsel.
✓ Die neue Schule früh einzubinden hilft sehr.

Sie gilt für Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Förderbedarfen.
Zuständig sind je nach Förderbedarf das Jugendamt oder das Sozialamt vor Ort.

Grundlagen

Was leistet Schulbegleitung an der weiterführenden Schule?

Schulbegleitung bedeutet: Ihr Kind hat im Schulalltag einen vertrauten Menschen an seiner Seite, der genau dort unterstützt, wo es allein schwerfällt. An der weiterführenden Schule verschiebt sich der Fokus.

Statt nur im Unterricht zu helfen, geht es jetzt oft darum, den Überblick über viele Fächer zu behalten, Hausaufgaben und Material zu organisieren und mit dem Wechsel der Räume und Lehrer zurechtzukommen. Auch der soziale Druck unter Jugendlichen wird größer.

Eine Schulbegleitung gibt Halt, ohne Ihr Kind unselbstständig zu machen. Sie fördert Schritt für Schritt die Eigenständigkeit, die in der Sekundarstufe so wichtig wird.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

→ Ausführlich erklärt: Was ist Schulbegleitung?

Anspruchsberechtigung

Wer kann an der weiterführenden Schule Anspruch haben?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung am Schulalltag nicht ohne Hilfe teilnehmen kann. Beim Wechsel auf die weiterführende Schule bleibt dieser Anspruch grundsätzlich bestehen – die Bewilligung muss nur an die neue Schulform angepasst werden.

Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern der konkrete Bedarf im Alltag. Gerade in der Sekundarstufe können neue Anforderungen einen Bedarf sichtbar machen, der vorher kaum auffiel.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Bei ADHS verliert Ihr Kind in der wachsenden Stofffülle schnell den Überblick, vergisst Material oder kann sich beim Fachlehrerwechsel kaum neu sortieren.

Bei Autismus belasten der ständige Raumwechsel, viele Lehrer, Lautstärke und soziale Situationen Ihr Kind besonders. Struktur und Vorhersehbarkeit geben dann Sicherheit.

Bei Angst, Depression oder emotionaler Belastung fällt Ihrem Kind der größere, anonymere Rahmen der weiterführenden Schule schwer. Eine vertraute Begleitung hilft, anzukommen.

Bei körperlicher Behinderung braucht Ihr Kind Unterstützung beim Wechseln zwischen Räumen, beim Schreiben, bei der Nutzung von Hilfsmitteln oder in Pausen.

Bei geistiger Behinderung hilft die Begleitung dabei, komplexere Aufgaben zu verstehen, Abläufe zu strukturieren und mitzuhalten.

Der wichtigste Punkt

Beim Wechsel handeln, bevor die Begleitung pausiert

Viele Eltern fürchten, dass die Schulbegleitung mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule einfach wegfällt. Diese Sorge ist verständlich – gerade weil die Anforderungen dort für Ihr Kind oft noch größer werden.

Der wichtigste Punkt: Eine bestehende Bewilligung endet nicht von allein mit dem Schulwechsel. Aber sie passt sich auch nicht von selbst an. Damit kein Bruch entsteht, sollte die Fortführung rechtzeitig angestoßen werden – im besten Fall, sobald die neue Schule feststeht, also schon im letzten Grundschuljahr.

Beschreiben Sie im Antrag, was sich für Ihr Kind konkret verändert: mehr Fachlehrer, mehr Eigenorganisation, neuer sozialer Druck. So wird klar, warum die Schulbegleitung NRW gerade jetzt weiter gebraucht wird. Wer früh handelt, verhindert eine Lücke zum Schuljahresbeginn.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler

Häufige Fehler beim Übergang in die Sekundarstufe

⏳ Zu spät beginnen
Viele Familien warten bis nach den Sommerferien. Dann fehlt die Begleitung oft genau in den ersten, entscheidenden Wochen an der neuen Schule.

📋 Annehmen, alles laufe automatisch weiter
Eine bestehende Bewilligung endet nicht von selbst, passt sich aber auch nicht ohne Antrag an die neue Schulform an. Die Fortführung sollte aktiv angestoßen werden.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

🏫 Die neue Schule nicht einbinden
Die weiterführende Schule kennt Ihr Kind anfangs kaum. Ein frühes Gespräch hilft, den Bedarf gemeinsam zu beschreiben.

📝 Den veränderten Bedarf nicht benennen
An der Sekundarstufe geht es um Selbstorganisation und sozialen Druck. Wer nur die alte Begründung übernimmt, beschreibt nicht, was wirklich gebraucht wird.

📬 Den Bescheid nicht genau lesen
Manchmal wird ein geringerer Umfang bewilligt, als Ihr Kind an der neuen Schule braucht. Lesen Sie genau – ein Widerspruch ist möglich.

Sie begleiten Ihr Kind in die weiterführende Schule? Sprechen Sie mit uns.

Ob Ihr Kind bereits eine Schulbegleitung hat oder Sie vor dem Wechsel stehen – wir hören zu und schauen mit Ihnen, wie der Übergang ruhig gelingt.

Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung NRW in vielen Städten

Kostenlos beraten lassen
Anrufen

Wie Juniva Familien beim Übergang in die weiterführende Schule begleitet

Der Wechsel auf die weiterführende Schule ist ein Einschnitt – für Ihr Kind und für Sie. Juniva begleitet Familien in NRW, die wissen wollen, wie die Schulbegleitung in der Sekundarstufe weitergeht und worauf es jetzt ankommt.

Wir kennen die Sorge, dass mit dem Schulwechsel alles wieder von vorn beginnt. Deshalb gehen wir den Weg mit Ihnen: vom ersten Gespräch über die Fortführung des Antrags bis zur Begleitung, die zur neuen Schule passt. Und wir bleiben da, wenn der Alltag an der weiterführenden Schule begonnen hat.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Wir hören zu und ordnen mit Ihnen ein, was der Schulwechsel für Ihr Kind bedeutet.

Wir kennen die Fortführung an der weiterführenden Schule und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Wir vermitteln eine Schulbegleitung, die zu den neuen Anforderungen Ihres Kindes passt.

Wir bleiben ansprechbar – auch wenn die Begleitung an der neuen Schule schon läuft.

Wenn Sie mögen, schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung der Übergang in die Sekundarstufe braucht.

Schulbegleitung in Ihrer Stadt finden →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Schulbegleitung an der weiterführenden Schule

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Eltern in NRW rund um den Wechsel auf die weiterführende Schule besonders bewegen.

Was bedeutet Schulbegleitung an der weiterführenden Schule in NRW für mein Kind?

Auch an der weiterführenden Schule kann Ihr Kind eine Schulbegleitung erhalten. In der Sekundarstufe verschieben sich die Aufgaben: Es geht stärker um Selbstorganisation, das Behalten des Überblicks über viele Fächer und den Umgang mit sozialem Druck. Eine bestehende Schulbegleitung NRW endet nicht automatisch mit dem Schulwechsel, sollte aber rechtzeitig an die neue Schulform angepasst werden.

Fällt die Schulbegleitung weg, wenn mein Kind auf die weiterführende Schule wechselt?

Nein. Eine bewilligte Schulbegleitung endet nicht von allein mit dem Schulwechsel. Sie läuft jedoch auch nicht ohne Anpassung einfach weiter – die Fortführung für die neue Schulform sollte aktiv angestoßen werden, am besten schon vor dem Wechsel, damit keine Lücke entsteht.

Was bedeutet Schulbegleitung in der Sekundarstufe konkret?

In der Sekundarstufe I geht es weniger um die reine Begleitung im Unterricht und mehr um Lernplanung, Struktur und Eigenständigkeit. Die Schulbegleitung hilft Ihrem Kind, Material und Hausaufgaben zu organisieren, mit dem Fachlehrerwechsel zurechtzukommen und schwierige soziale Situationen zu bewältigen.

Wann sollte ich die Fortführung der Schulbegleitung beantragen?

So früh wie möglich – idealerweise, sobald die neue Schule feststeht, also schon im letzten Grundschuljahr. Wer früh handelt und die veränderten Anforderungen im Antrag beschreibt, verhindert eine Lücke in den ersten, oft entscheidenden Wochen an der neuen Schule.

Was tun, wenn weniger Schulbegleitung bewilligt wird als an der neuen Schule nötig?

Lesen Sie den Bescheid genau. Wenn der bewilligte Umfang nicht zum Bedarf an der weiterführenden Schule passt, ist ein Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist möglich. Wir unterstützen Sie gern dabei, den Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben. Dieser Hinweis ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Das könnte Sie als Nächstes interessieren

Vor Ort

Schulbegleitung in Ihrer Stadt

Finden Sie Schulbegleitung und Integrationshilfe direkt in Ihrer Stadt in NRW.

Zur Übersicht →

Integrationshilfe verstehen

Was Integrationshilfe leistet und wie sie sich von der Schulbegleitung unterscheidet.

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung.

Mehr erfahren →

Schulbegleitung beantragen

Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag auf Schulbegleitung in NRW.

Mehr erfahren →

Juniva Fachteam
Schulbegleitung & Integrationshilfe

Unser Team begleitet Familien in NRW, deren Kinder auf die weiterführende Schule wechseln, und kennt die Fragen rund um die Fortführung der Schulbegleitung.

  • SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Schulgesetz NRW
  • LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
  • LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW

Stand: Juni 2026

Juniva Logo

Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

Dauert ca. 1 Minute · Antwort in 24 Std.
✓Kostenlos & unverbindlich✓Antwort in 24 Std.✓Persönliche Beratung
Ihr Anliegen:
↓
Schon jetzt für SieCheckliste „Antrag auf Schulbegleitung“ – Schritt für Schritt erklärt.

Download

Dringend? Jetzt anrufen — 02151 / 724 48 00
Neue Anfrage stellen
Unverbindlich · kostenlos · NRW-weit02151 / 724 48 00
Juniva Logo

Juniva begleitet Familien in NRW auf dem Weg zur passenden Schulbegleitung — ruhig, verständlich und an der Seite Ihres Kindes.

  • 02151 / 724 48 00
  • mail@juniva.de
Navigation
  • Juniva
  • Schulbegleitung
  • Jobs
  • Kontakt
  • Über uns
Ratgeber
  • Integrationshilfe & Schulbegleitung
  • Antrag & Schritte
  • Schulbegleitung bei ADHS
  • Schulbegleitung bei Autismus
  • Schulbegleitung bei Diabetes
  • Krankheit und Vertretung

© 2026 Juniva · Mut. Chancen. Zukunft.
Juniva gUG (haftungsbeschränkt) — gemeinnützige Organisation · Amtsgericht Krefeld HRB 21148
SatzungImpressumDatenschutz
Go to Top

WhatsApp für Eltern · Mo–Fr 8–17 Uhr

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Kind

Kein Formular, kein Fachchinesisch: Schreiben Sie einfach, was Sie gerade beschäftigt – gern auch als Sprachnachricht. Ein Mensch aus unserem Team antwortet Ihnen persönlich. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt per WhatsApp schreibenAnrufen

Sie möchten bei Juniva arbeiten?

Dieser WhatsApp-Kontakt ist nur für Eltern, Schulen und Ämter. Bewerbungen per WhatsApp können wir nicht bearbeiten – online dauert es nur zwei Minuten.

Zu den Stellenanzeigen →
QR-Code für den WhatsApp-Chat mit Juniva

Am Handy weiterschreiben? QR-Code mit der Kamera scannen.

Bitte keine Gutachten, Diagnosen oder Bescheide per WhatsApp schicken – dafür nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Datenschutz

Lieber anrufen? 02151 / 724 48 00

Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}