Zum Inhalt springen
Gemeinnütziger Träger für Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW
02151 / 724 48 00Kontakt
Juniva
Juniva
Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung?Überblick & AblaufSchulbegleiter findenFür FamilienÜber die KrankenkasseDiabetes, Epilepsie & AllergieFür Vormünder & PflegeelternSchulbegleitung für MündelWerde SchulbegleiterMitarbeiten & bewerbenSchulbegleitung in NRWRegionen & StädteAlle Themen ansehen
Ratgeber
1Grundlagen verstehenWas ist Schulbegleitung?2Schulbegleitung bei DiagnosenADHS, Autismus & mehr3Rolle & AlltagAufgaben & Grenzen4Antrag & FinanzierungÄmter & Kosten5Schulformen & ÜbergängeEinschulung bis Wechsel6Wenn der Antrag stocktWiderspruch & Fristen7Den richtigen Träger findenWunsch- & WahlrechtAlle RatgeberZur Gesamtübersicht
JobsÜber uns Kontakt
Kostenlos beraten lassen
Juniva
Juniva
Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung? Schulbegleiter finden Über die Krankenkasse Für Vormünder & Pflegeeltern Werde Schulbegleiter Schulbegleitung in NRW
Ratgeber
1 Grundlagen verstehen2 Schulbegleitung bei Diagnosen3 Rolle & Alltag4 Antrag & Finanzierung5 Schulformen & Übergänge6 Wenn der Antrag stockt7 Den richtigen Träger finden Alle Ratgeber ansehen
Jobs
Über uns
Kontakt
Kostenlos beraten lassen
02151 / 724 48 00 Kontakt aufnehmen
Kostenlos beraten lassen
Schulbegleitung in NRW – Unterstützung für Kinder im Schulalltag

Integrationshelfer für die Schule beantragen: So gelingt der Einstieg in NRW

Ratgeber für Eltern in NRW

Integrationshelfer für die Schule beantragen: So gelingt der Einstieg in NRW

In der Schule hören Sie von einem „Integrationshelfer“. Online lesen Sie überall von „Schulbegleitung“. Und Sie fragen sich: Beantrage ich jetzt das Richtige?

Ganz kurz: Ja. Beide Begriffe meinen dieselbe Leistung. Ob Ihr Amt „Integrationshelfer“, „Integrationshilfe“ oder „Schulbegleitung“ sagt, ändert weder das Verfahren noch den Anspruch Ihres Kindes. Es geht immer um eine Person, die Ihr Kind im Schulalltag begleitet und dort unterstützt, wo es allein nicht weiterkommt.

Dieser Ratgeber führt Sie ruhig durch den Weg zur Schulbegleitung in NRW. Schritt für Schritt, in klarer Sprache, ohne Amtsdeutsch. Damit Sie wissen, was zu tun ist – und dass Sie den ersten Schritt schon heute gehen können.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Unverbindlich. Ruhig. Ohne Druck.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Ein Integrationshelfer wird genauso beantragt wie eine Schulbegleitung – es ist dieselbe Leistung unter zwei Namen. Sie stellen den Antrag formlos beim zuständigen Amt und begründen den Bedarf Ihres Kindes mit ärztlichen Unterlagen und einer Stellungnahme der Schule.

Welchen Begriff das Amt verwendet, spielt für Ihren Anspruch keine Rolle. Wichtig ist, dass klar wird, wo Ihr Kind im Schulalltag Unterstützung braucht, damit es teilhaben kann. Genau darum geht es bei der Schulbegleitung in NRW.

✓ Integrationshelfer und Schulbegleitung sind dasselbe.
✓ Der Antrag ist formlos und geht ans zuständige Amt.
✓ Stellen Sie ihn früh – warten Sie nicht auf perfekte Unterlagen.
✓ Die Begründung zählt mehr als die reine Diagnose.
✓ Schule und Ärzte liefern wichtige Belege für den Bedarf.

Sie gilt für Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Der Antrag geht ans Jugendamt oder ans Sozialamt – je nach Art des Bedarfs.

Ratgeber NRW

Integrationshelfer beantragen: 3 einfache Schritte zum Start

Sie brauchen nicht gleich alles beisammen. Der erste Schritt zur Schulbegleitung ist einfacher, als er wirkt – und Sie können ihn heute gehen.

1. Antrag früh stellen
Reichen Sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Amt ein. Ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren in Gang zu bringen.

2. Bedarf konkret beschreiben
Nennen Sie nicht nur die Diagnose. Schildern Sie, in welchen Situationen im Schulalltag Ihr Kind Unterstützung braucht.

3. Unterlagen nachreichen
Ärztliche Berichte und eine Stellungnahme der Schule können Sie später ergänzen. Der Antrag läuft schon, während Sie sie sammeln.

💡 Der erste Antrag muss nicht perfekt sein. Er muss nur klarmachen: Mein Kind braucht Schulbegleitung, damit es am Unterricht teilhaben kann.

Zuständigkeit in NRW

Welches Amt ist in NRW zuständig?

Muss ich zum Jugendamt oder zum Sozialamt? Diese Frage stellen sich fast alle Eltern. Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Lassen Sie sich davon aber nicht bremsen – ein falsch adressierter Antrag wird intern weitergeleitet.

Jugendamt
Das Jugendamt ist oft zuständig, wenn eine seelische Beeinträchtigung im Mittelpunkt steht – etwa bei ADHS, Autismus, Ängsten oder emotionaler Belastung. Grundlage ist hier § 35a SGB VIII, der Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe zusichert, wenn ihre Teilhabe beeinträchtigt ist.

Eingliederungshilfe, Sozialamt, LVR und LWL
Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen liegt die Zuständigkeit meist beim Träger der Eingliederungshilfe. In NRW sind das häufig die Landschaftsverbände LVR im Rheinland und LWL in Westfalen-Lippe, oft über die örtlichen Sozialämter. Die rechtliche Grundlage bilden die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX. Dazu gehören ausdrücklich Hilfen zur Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Welches Amt am Ende entscheidet, ändert nichts an der Leistung selbst – Ihr Kind erhält dieselbe Schulbegleitung.

⚡ Sind Sie unsicher, welches Amt zuständig ist? Stellen Sie den Antrag trotzdem. Die Behörden klären die Zuständigkeit untereinander. Wichtiger ist, dass Ihr Antrag auf Schulbegleitung überhaupt läuft.

Grundlagen

Was bedeutet Schulbegleitung im Antrag?

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Integrationshelfer genannt – bedeutet, dass Ihr Kind im Schulalltag eine feste Person an seiner Seite hat. Diese begleitet es dort, wo es allein an Grenzen stößt.

Das kann heißen: Aufgaben strukturieren, in schwierigen Momenten beruhigen, den Überblick behalten oder bei praktischen Dingen helfen. Ziel ist immer, dass Ihr Kind am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann – so selbstständig wie möglich.

Eine Schulbegleitung übernimmt nicht das Lernen für Ihr Kind. Sie schafft die Brücke, damit Ihr Kind seinen eigenen Weg gehen kann.

→ Ausführlich erklärt: Was ist Schulbegleitung?

Anspruchsberechtigung

Wer kann Anspruch auf Schulbegleitung haben?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, um teilhaben zu können. Entscheidend ist nicht der Name der Diagnose, sondern die konkrete Situation Ihres Kindes in der Schule.

Bei seelischen Beeinträchtigungen greift § 35a SGB VIII, wenn die Abweichung voraussichtlich länger als sechs Monate besteht. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich der Bedarf im Alltag zeigen kann.

Bei ADHS
Ihr Kind verliert schnell den Überblick, kann Aufgaben schwer zu Ende bringen und braucht immer wieder jemanden, der behutsam den Faden wieder aufnimmt.

Bei Autismus
Ihr Kind gerät durch Veränderungen, Lautstärke oder soziale Situationen unter Druck und braucht eine ruhige, vertraute Begleitung, die den Schulalltag berechenbar macht.

Bei Angst, Depression oder emotionaler Belastung
Ihr Kind zieht sich zurück, meidet die Schule oder erstarrt in Stressmomenten und braucht jemanden, der Sicherheit gibt und Halt bietet.

Bei körperlicher Behinderung
Ihr Kind braucht Unterstützung bei Bewegung, Orientierung oder praktischen Dingen, damit es am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen kann.

Bei geistiger Behinderung
Ihr Kind braucht Hilfe, um Aufgaben zu verstehen und Schritt für Schritt umzusetzen – in seinem eigenen Tempo.

Schritt für Schritt

Integrationshelfer beantragen in NRW – Schritt für Schritt

1 Beobachten, wo Ihr Kind Unterstützung braucht
Beginnen Sie damit, den Schulalltag Ihres Kindes bewusst wahrzunehmen. In welchen Momenten wird es schwierig? Beim Konzentrieren, in Pausen, bei Übergängen zwischen Fächern, im Kontakt mit anderen Kindern? Notieren Sie sich konkrete Situationen. Diese Beobachtungen sind später Gold wert, denn sie machen den Bedarf für das Amt greifbar. Je genauer Sie beschreiben können, wo Ihr Kind ansteht, desto klarer wird, warum eine Schulbegleitung sinnvoll ist.

2 Gespräch mit der Schule suchen
Die Schule ist ein wichtiger Partner. Lehrkräfte sehen Ihr Kind täglich und können den Bedarf aus ihrer Sicht schildern. Suchen Sie früh das Gespräch mit der Klassenleitung oder der Schulleitung. Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme, die beschreibt, welche Unterstützung Ihr Kind im Unterricht braucht. Diese Stellungnahme stärkt Ihren Antrag auf Schulbegleitung spürbar.

3 Ärztliche oder therapeutische Unterlagen sammeln
Je nach Situation Ihres Kindes helfen Berichte von Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern oder Therapeuten. Sie belegen, dass eine Beeinträchtigung besteht und wie sie sich auswirkt. Bei seelischen Beeinträchtigungen ist ein fachärztlicher Bericht meist zentral. Sammeln Sie, was Sie haben – ergänzen können Sie später immer noch.

4 Antrag schriftlich stellen
Stellen Sie den Antrag formlos beim zuständigen Amt – ein kurzes Schreiben reicht. Nennen Sie den Namen Ihres Kindes, seinen Bedarf und dass Sie Schulbegleitung beantragen. Denken Sie daran: Integrationshelfer und Schulbegleitung sind dasselbe, es kommt nicht auf das Wort an. Wichtig ist das Datum, denn ab dann läuft Ihr Verfahren.

5 Unterlagen nachreichen und Bedarf klären
Nach Eingang Ihres Antrags meldet sich das Amt und fordert oft weitere Unterlagen an oder lädt zu einem Gespräch. Reichen Sie ergänzende Berichte in Ruhe nach. Bleiben Sie im Kontakt und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.

6 Bescheid ansehen
Nach der Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Lesen Sie ihn genau: Wie viele Stunden Schulbegleitung sind bewilligt, für welchen Zeitraum? Passt das zum tatsächlichen Bedarf Ihres Kindes?

7 Träger auswählen und Start vorbereiten
Nach einer Bewilligung wählen Sie einen Träger, der die Schulbegleitung stellt. Als Eltern haben Sie hier ein Wahlrecht. Gemeinsam bereiten Sie dann den Start vor, damit Ihr Kind gut ankommt.

Der wichtigste Punkt

Integrationshelfer beantragen: Die Begründung entscheidet

Viele Eltern schreiben im Antrag zuerst die Diagnose ihres Kindes – und meinen, damit sei das Wichtigste gesagt. Doch eine Diagnose allein bewilligt keine Schulbegleitung.

Was das Amt braucht, ist ein Bild davon, wie sich die Beeinträchtigung im Schulalltag zeigt. Nicht „mein Kind hat Autismus“, sondern: „In lauten Situationen verliert mein Kind die Orientierung, kann dem Unterricht nicht folgen und braucht dann jemanden, der es zurückholt.“

Beschreiben Sie konkrete Momente. Wo stößt Ihr Kind an? Was gelingt ohne Unterstützung nicht? Genau daran wird der Teilhabebedarf sichtbar – und darauf stützt sich die Entscheidung. Ihre Beobachtungen, die Stellungnahme der Schule und die ärztlichen Berichte ergeben zusammen ein stimmiges Bild.

Trauen Sie sich, den Bedarf klar zu benennen. Das ist kein Klagen, sondern die ehrliche Grundlage für die richtige Schulbegleitung.

Der wichtigste Punkt

Integrationshelfer oder Schulbegleitung – was stimmt?

Vielleicht kennen Sie das Gefühl: In der Schule fällt das Wort „Integrationshelfer“, im Internet finden Sie nur „Schulbegleitung“, und plötzlich sind Sie unsicher, ob Sie überhaupt das Richtige suchen.

Die gute Nachricht: Es ist dasselbe. Integrationshelfer, Integrationshilfe und Schulbegleitung beschreiben ein und dieselbe Leistung. Regionen, Ämter und Träger verwenden schlicht unterschiedliche Begriffe. Manchmal sagt auch die Schule etwas anderes als das Amt.

Für Ihren Antrag heißt das: Sie müssen sich nicht auf das perfekte Wort festlegen. Schreiben Sie, dass Sie eine Begleitung für Ihr Kind in der Schule brauchen. Das Amt weiß, was gemeint ist. Der Begriff ändert weder das Verfahren noch den Anspruch Ihres Kindes.

Lassen Sie sich von den vielen Namen also nicht verunsichern. Sie sind auf dem richtigen Weg – ganz gleich, welches Wort auf dem Papier steht.

Häufige Fehler

Häufige Fehler beim Antrag auf Schulbegleitung

⏳ Zu lange warten
Viele Eltern warten, bis alle Berichte vorliegen. Doch der Antrag läuft ab dem Eingangsdatum – stellen Sie ihn früh und reichen Sie später nach.

📋 Nur die Diagnose nennen
Eine Diagnose kann wichtig sein. Sie erklärt aber noch nicht, warum Ihr Kind eine Schulbegleitung braucht. Beschreiben Sie den konkreten Bedarf im Schulalltag.

🏫 Schule zu spät einbinden
Die Schule kann wertvolle Beobachtungen beisteuern. Suchen Sie früh das Gespräch und bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme.

📝 Den Bedarf zu vorsichtig formulieren
Viele Eltern wollen ihr Kind nicht „schlechtreden“ und untertreiben. Doch nur ein ehrliches, klares Bild macht sichtbar, warum Schulbegleitung nötig ist.

📬 Bescheid nicht genau ansehen
Manchmal wird weniger bewilligt als beantragt. Vergleichen Sie den Bescheid mit dem tatsächlichen Bedarf und handeln Sie fristgerecht.

Verfahrensablauf

Wie läuft das Verfahren typischerweise ab?

Jeder Fall ist anders. Trotzdem folgt der Weg zur Schulbegleitung meist einem ähnlichen Muster.

1 Antrag stellen
Sie reichen den formlosen Antrag beim zuständigen Amt ein. Ab dem Eingang läuft das Verfahren.

2 Unterlagen und Gespräch
Das Amt sichtet Ihre Angaben, fordert oft ärztliche Berichte und die Stellungnahme der Schule an oder lädt zu einem Gespräch.

3 Bedarf klären
Gemeinsam wird geschaut, welche Unterstützung Ihr Kind braucht und in welchem Umfang.

4 Bescheid
Sie erhalten die Entscheidung schriftlich – mit Umfang und Zeitraum der Schulbegleitung.

5 Träger und Start
Nach der Bewilligung wählen Sie einen Träger und bereiten den Start vor.

ℹ️ Die Dauer hängt von Region, Amt, Unterlagenlage und Dringlichkeit ab. Manche Verfahren gehen zügig, andere brauchen Wochen. Fragen Sie ruhig nach dem Stand – das ist Ihr gutes Recht.

Sie suchen eine Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.

Ob Sie schon eine Bewilligung haben oder ganz am Anfang stehen: Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und begleiten Sie auf dem Weg zur Schulbegleitung – in Ihrem Tempo.

Unverbindlich · persönlich · Schulbegleitung in vielen Städten in NRW

Kostenlos beraten lassen
Anrufen

Bei Ablehnung

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass der Weg zu Ende ist. Oft fehlt dem Amt schlicht ein klareres Bild vom Bedarf Ihres Kindes, oder ein Beleg lag noch nicht vor. Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen – meist innerhalb eines Monats nach Zugang.

Nehmen Sie sich die Zeit, den Bescheid ruhig durchzulesen. Warum wurde abgelehnt? Welche Begründung nennt das Amt? Häufig lässt sich ein Widerspruch gut untermauern, wenn Sie den Bedarf noch konkreter beschreiben oder eine ergänzende Stellungnahme von Schule oder Arzt einreichen. Sie stehen damit nicht allein da.

Ihre nächsten Schritte

  • Bescheid vollständig lesen
  • Frist im Blick behalten (meist ein Monat)
  • Ablehnungsgrund verstehen
  • Fehlende Belege ergänzen
  • Widerspruch schriftlich einlegen

⚠️ Ist die Frist knapp, kann ein Widerspruch zunächst kurz eingelegt und die Begründung nachgereicht werden. Wichtig ist, dass er fristgerecht beim Amt eingeht.

Wie Juniva Familien auf dem Weg zur Schulbegleitung begleitet

Juniva ist ein gemeinnütziger Anbieter von Schulbegleitung und Integrationshilfe in NRW. Wir unterstützen Familien, die Orientierung suchen und wissen wollen, wie es weitergeht.

Bei uns finden Sie keine Warteschleife und kein Amtsdeutsch, sondern einen Menschen, der Ihnen zuhört. Wir kennen den Antragsprozess für die Schulbegleitung in NRW und wissen, wo es hakt. Gemeinsam schauen wir, was Ihr Kind braucht und wie Sie den Bedarf so beschreiben, dass er beim Amt ankommt.

Und wenn die Begleitung läuft, bleiben wir an Ihrer Seite – als verlässlicher Ansprechpartner für Sie und Ihr Kind.

Wir hören zu und helfen Ihnen, die Situation einzuordnen.

Wir kennen den Antragsprozess und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Wir vermitteln eine Schulbegleitung, die wirklich zu Ihrem Kind passt.

Wir bleiben ansprechbar – auch wenn die Begleitung schon läuft.

Wenn Sie mögen, schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung für Ihr Kind sinnvoll ist.

Schulbegleitung in Ihrer Stadt finden →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in NRW

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Eltern in NRW rund um Integrationshelfer und Schulbegleitung oft stellen.

Was bedeutet es, einen Integrationshelfer für mein Kind zu beantragen?

Es bedeutet, dass Sie beim zuständigen Amt eine Begleitperson für den Schulalltag Ihres Kindes beantragen. Integrationshelfer und Schulbegleitung sind dabei dasselbe – nur zwei Namen für eine Leistung. Diese Person unterstützt Ihr Kind dort, wo es allein an Grenzen stößt, damit es am Unterricht teilnehmen kann.

Was bedeutet Integrationshelfer in der Schule in NRW?

Ein Integrationshelfer in der Schule ist eine feste Begleitperson an der Seite Ihres Kindes. In NRW spricht man ebenso oft von Schulbegleitung. Die Aufgabe bleibt gleich: Ihr Kind im Schulalltag begleiten, ihm Struktur und Sicherheit geben und die Teilhabe am Unterricht ermöglichen.

Ist ein Integrationshelfer dasselbe wie eine Schulbegleitung?

Ja. Integrationshelfer, Integrationshilfe und Schulbegleitung meinen dieselbe Leistung. Ämter, Träger und Schulen verwenden unterschiedliche Begriffe. Für Ihren Antrag und den Anspruch Ihres Kindes ändert das nichts – Sie sind auf dem richtigen Weg, egal welches Wort verwendet wird.

An welches Amt richte ich den Antrag in NRW?

Bei seelischen Beeinträchtigungen ist meist das Jugendamt zuständig, bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen der Träger der Eingliederungshilfe, oft über LVR, LWL oder das Sozialamt. Sind Sie unsicher, stellen Sie den Antrag trotzdem – die Ämter klären die Zuständigkeit untereinander.

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Das hängt von Region, Amt, Unterlagenlage und Dringlichkeit ab. Manche Verfahren gehen zügig, andere brauchen einige Wochen. Ein früher Antrag und vollständige, klare Unterlagen helfen. Fragen Sie ruhig zwischendurch nach dem Stand – das ist Ihr gutes Recht.

Das könnte Sie als Nächstes interessieren

Vor Ort

Schulbegleitung in Ihrer Stadt

Finden Sie Schulbegleitung und Integrationshilfe direkt in Ihrer Stadt in NRW.

Zur Übersicht →

Integrationshilfe verstehen

Was Integrationshilfe leistet und wie sie sich von der Schulbegleitung unterscheidet.

Mehr erfahren →

Schulbegleitung beantragen

Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag auf Schulbegleitung in NRW.

Mehr erfahren →

Juniva Fachteam
Schulbegleitung & Integrationshilfe

Unser Team begleitet Familien in NRW, die eine Schulbegleitung beantragen – mit Erfahrung, Geduld und einem offenen Ohr für Ihre Fragen.

  • SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Schulgesetz NRW
  • LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
  • LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW
Juniva Logo

Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

Dauert ca. 1 Minute · Antwort in 24 Std.
✓Kostenlos & unverbindlich✓Antwort in 24 Std.✓Persönliche Beratung
Ihr Anliegen:
↓
Schon jetzt für SieCheckliste „Antrag auf Schulbegleitung“ – Schritt für Schritt erklärt.

Download

Dringend? Jetzt anrufen — 02151 / 724 48 00
Neue Anfrage stellen
Unverbindlich · kostenlos · NRW-weit02151 / 724 48 00

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Amt oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Juniva Logo

Juniva begleitet Familien in NRW auf dem Weg zur passenden Schulbegleitung — ruhig, verständlich und an der Seite Ihres Kindes.

  • 02151 / 724 48 00
  • mail@juniva.de
Navigation
  • Juniva
  • Schulbegleitung
  • Jobs
  • Kontakt
  • Über uns
Ratgeber
  • Integrationshilfe & Schulbegleitung
  • Antrag & Schritte
  • Schulbegleitung bei ADHS
  • Schulbegleitung bei Autismus
  • Schulbegleitung bei Diabetes
  • Krankheit und Vertretung

© 2026 Juniva · Mut. Chancen. Zukunft.
Juniva gUG (haftungsbeschränkt) — gemeinnützige Organisation · Amtsgericht Krefeld HRB 21148
SatzungImpressumDatenschutz
Go to Top

WhatsApp für Eltern · Mo–Fr 8–17 Uhr

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Kind

Kein Formular, kein Fachchinesisch: Schreiben Sie einfach, was Sie gerade beschäftigt – gern auch als Sprachnachricht. Ein Mensch aus unserem Team antwortet Ihnen persönlich. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt per WhatsApp schreibenAnrufen

Sie möchten bei Juniva arbeiten?

Dieser WhatsApp-Kontakt ist nur für Eltern, Schulen und Ämter. Bewerbungen per WhatsApp können wir nicht bearbeiten – online dauert es nur zwei Minuten.

Zu den Stellenanzeigen →
QR-Code für den WhatsApp-Chat mit Juniva

Am Handy weiterschreiben? QR-Code mit der Kamera scannen.

Bitte keine Gutachten, Diagnosen oder Bescheide per WhatsApp schicken – dafür nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Datenschutz

Lieber anrufen? 02151 / 724 48 00

Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}