Satzung

Satzung

Juniva gUG (haftungsbeschränkt)
Oberstraße 3
D-47829 Krefeld

Amtsgericht Krefeld, HRB 21148
Fassung vom 24. Februar 2026

FIRMA UND SITZ

Die Firma der Gesellschaft lautet Juniva gUG (haftungsbeschränkt). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Krefeld.

GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Zweck der Gesellschaft ist:
• die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
• die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO),
• die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO),
• die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

VERWIRKLICHUNG DES SATZUNGSZWECKS

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• die Erbringung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe; dies umfasst beispielsweise Schulbegleitungen, Schulsozialarbeit, ambulante Erziehungshilfen, den Betrieb von Ganztagsangeboten (z. B. OGS) sowie Wohngruppen,
• den Aufbau und Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtungen, insbesondere eines Autismus-Therapie-Zentrums sowie naturpädagogischer Projekte (z. B. Schulbauernhof),
• Maßnahmen zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund (z. B. durch Beratung, Case Management und Begleitung),
• die Entwicklung und Überlassung von Software und digitalen Lösungen, die der pädagogischen Arbeit, der Therapie oder der Verbesserung der Strukturen der Wohlfahrtspflege dienen (z. B. Kooperation zwischen Trägern und Kostenträgern),
• die Anmietung, den Erwerb und den Betrieb von Immobilien, die unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt werden.

Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Zwecke mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften planmäßig zusammenwirken (§ 57 Abs. 3 AO). Sie darf zudem Mittel beschaffen und an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeben, sofern diese Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden (§ 58 Nr. 1 AO).

Die Gesellschaft verwendet ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten Zwecke. Sie kann Rücklagen und sonstiges Vermögen nach Maßgabe des § 62 AO bilden, insbesondere Zweck- und Wiederbeschaffungsrücklagen sowie freie Rücklagen im gesetzlich zulässigen Umfang.

GEMEINNÜTZIGKEIT

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

AUFLÖSUNG DER KÖRPERSCHAFT

Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. in Bonn (Vereinsregister: Amtsgericht Bonn -4539-), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Der vollständige Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 24. Februar 2026 ist beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 21148 hinterlegt und dort einsehbar.

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