Ratgeber für Eltern in NRW
Von der Kita in die Schule: So gelingt der Übergang zur Schulbegleitung
Mehr zu Schulformen und Übergängen finden Sie im Bereich „Schulformen & Übergänge“.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Achtung, die Zuständigkeit kann wechseln: Mit dem Schritt von der Kita in die Schule ändert sich nicht nur die Einrichtung – je nach Konstellation kann auch ein anderer Leistungsträger zuständig werden. Stellen Sie den Antrag trotzdem dort, wo Sie ihn vermuten: Nach § 14 SGB IX muss ein unzuständiger Träger ihn selbst weiterleiten – Sie verlieren dadurch keine Zeit.
Ratgeber NRW
Übergang zur Schulbegleitung: 3 Schritte für den Start
Zuständigkeit in NRW
Welches Amt ist in NRW zuständig?
Grundlagen
Was bedeutet Schulbegleitung beim Wechsel?
Anspruchsberechtigung
Wer kann Anspruch auf Schulbegleitung haben?
Schritt für Schritt
Übergang zur Schulbegleitung in NRW – Schritt für Schritt
Der wichtigste Punkt
Warum früh anfangen alles leichter macht
Der wichtigste Punkt
Die Begründung entscheidet – nicht die Diagnose
Häufige Fehler
Häufige Fehler beim Übergang zur Schulbegleitung
Verfahrensablauf
Wie läuft der Übergang typischerweise ab?
Sie planen den Wechsel zur Schulbegleitung in NRW? Sprechen Sie uns an.
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen
Wie Juniva Familien beim Übergang zur Schulbegleitung begleitet
Häufige Fragen zum Übergang von Kita zu Schule
Läuft die Kita-Begleitung in der Schule einfach weiter?
Wann sollte ich den Antrag auf Schulbegleitung stellen?
Was bedeutet der Wechsel von Kita- zu Schulbegleitung für mein Kind?
Welches Amt ist beim Übergang zuständig?
Was gehört in den Antrag für die Schulbegleitung?
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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Amt oder eine anerkannte Beratungsstelle.