Ratgeber Antrag
Musterantrag Schulbegleitung: Vorlage für Eltern in NRW
Ein Antrag auf Schulbegleitung braucht kein Formular. Ein kurzer Brief reicht. Hier finden Sie eine Vorlage, die Sie in wenigen Minuten anpassen. Dazu gibt es Antworten auf die Fragen, die Eltern am häufigsten stellen.
- Kostenfrei für Familien
- Gemeinnütziger Träger in NRW
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können die Schulbegleitung formlos beantragen. Ein Brief oder eine E-Mail genügt.
- Hat Ihr Kind eine seelische Beeinträchtigung, etwa ADHS oder Autismus, geht der Antrag an das Jugendamt.
- Hat Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung, geht der Antrag an das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe.
- Für Eltern ist die Schulbegleitung in der Regel kostenfrei. Das zuständige Amt zahlt.
- Schicken Sie den Antrag lieber früh ab. Unterlagen wie Arztbericht oder Stellungnahme der Schule können Sie nachreichen.
- Heben Sie einen Beleg auf, dass der Antrag angekommen ist. Das Datum zählt.
Was gehört in den Antrag?
Das Amt muss wissen: Wer stellt den Antrag, für welches Kind, und worum geht es? Mehr ist am Anfang nicht nötig. Ein langer Antrag ist nicht besser als ein kurzer.
Wichtig ist ein klarer Satz: Ich beantrage eine Schulbegleitung für mein Kind. Dann schildern Sie kurz, wo Ihr Kind im Schulalltag Hilfe braucht. Nennen Sie Beispiele aus dem Alltag. Das hilft dem Amt mehr als eine Liste von Diagnosen.
- Name, Anschrift und Telefon der Eltern
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Schule, Klasse und Schulform
- Diagnose, soweit bekannt
- Wo Ihr Kind im Unterricht und in der Pause Hilfe braucht
- Ab wann die Hilfe nötig ist
- Liste der Unterlagen, die Sie beilegen oder nachreichen
- Datum und Unterschrift
An wen geht der Antrag?
Welches Amt zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung ist es das Jugendamt. Die Grundlage ist § 35a SGB VIII. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist es der Träger der Eingliederungshilfe. In NRW ist das für Schulkinder meist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier gilt § 112 SGB IX.
Sie sind unsicher? Dann schicken Sie den Antrag an eines der beiden Ämter. Ist es nicht zuständig, muss es den Antrag weiterleiten. Das regelt § 14 SGB IX. Ihr Antrag geht also nicht verloren. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Jugendamt oder Sozialamt?
Die Vorlage: Antrag auf Schulbegleitung
Kopieren Sie den Text und ersetzen Sie alles in eckigen Klammern. Streichen Sie, was nicht passt. Schreiben Sie in Ihren eigenen Worten weiter, wo es um Ihr Kind geht.
[Ihr Name]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Telefon, E-Mail]
An das [Jugendamt / Sozialamt] der Stadt [Ort] oder des Kreises [Name]
[Anschrift des Amtes]
[Ort], den [Datum]
Antrag auf Schulbegleitung für mein Kind [Vorname, Nachname], geboren am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind [Vorname] als Hilfe zur angemessenen Schulbildung. Ich bitte darum, dass die Hilfe ab dem [Datum] beginnt.
[Vorname] besucht die Klasse [Klasse] der [Name der Schule] in [Ort]. Bei [Vorname] wurde [Diagnose] festgestellt.
Im Schulalltag braucht [Vorname] Hilfe vor allem hier:
- [Beispiel 1, etwa: bleibt ohne Anleitung nicht bei der Aufgabe]
- [Beispiel 2, etwa: gerät in der Pause oft in Streit und kann sich nicht beruhigen]
- [Beispiel 3, etwa: braucht Hilfe beim Anziehen und auf dem Weg zur Toilette]
Ohne Unterstützung kann [Vorname] dem Unterricht nicht so folgen, wie es nötig wäre.
Folgende Unterlagen lege ich bei oder reiche sie nach:
- [Arztbericht oder Gutachten vom Datum]
- [Stellungnahme der Schule]
- [weitere Berichte, etwa von Therapie oder Frühförderung]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich. Sollte Ihr Amt nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und um eine kurze Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Die Vorlage ist ein Beispiel und ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihr Kind an. Je genauer Sie den Alltag beschreiben, desto besser kann das Amt den Bedarf prüfen.
Beispiele statt Fachwörter Schreiben Sie so, wie Sie es einer Lehrerin erzählen würden. Etwa: „Mein Sohn läuft in der Stunde oft aus dem Raum und findet allein nicht zurück.“ Solche Sätze zeigen dem Amt, was im Alltag fehlt.
Welche Unterlagen helfen?
Sie müssen nicht alles sofort beilegen. Das Amt sagt Ihnen, was noch fehlt. Diese Unterlagen sind oft hilfreich:
- Bericht einer Kinderärztin, eines Kinderarztes oder einer Klinik mit Diagnose
- Bei seelischer Beeinträchtigung: Stellungnahme einer Fachärztin, eines Facharztes oder einer Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche
- Stellungnahme der Schule, am besten von der Klassenleitung
- Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf, falls vorhanden
- Berichte von Therapie, Frühförderung oder Kita
- Kopie des letzten Zeugnisses
So belegen Sie, dass der Antrag angekommen ist
Wichtig ist das Datum, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Ab dann läuft die Bearbeitung. Darum sollten Sie den Eingang belegen können.
Am sichersten ist die Abgabe im Amt. Lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang mit Stempel bestätigen. Sie können den Antrag auch per Einschreiben schicken. Per E-Mail geht es ebenfalls. Bitten Sie dann um eine Bestätigung und speichern Sie die Mail. Machen Sie sich in jedem Fall eine Kopie vom ganzen Antrag.
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Wir sprechen mit Ihnen über den Antrag und die nächsten Schritte. Die Beratung ist für Eltern kostenlos. Juniva begleitet seit 2023 Kinder an Schulen in ganz NRW.
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Was passiert nach dem Antrag?
Der Weg ist je nach Amt etwas anders. Meist sieht er so aus:
Das Amt meldet sich
Sie bekommen eine Nachricht. Oft bittet das Amt um weitere Unterlagen. Reichen Sie diese zügig nach.
Das Amt prüft den Bedarf
Oft gibt es ein Gespräch mit Ihnen, manchmal auch mit der Schule. Beim Jugendamt heißt das Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Beim Sozialamt heißt es Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX.
Sie bekommen einen Bescheid
Darin steht, ob und in welchem Umfang die Hilfe bewilligt ist. Lesen Sie ihn genau. Unser Ratgeber Bescheid verstehen hilft dabei.
Die Hilfe beginnt
Nach der Bewilligung sucht ein Träger die passende Schulbegleitung für Ihr Kind. Sie können den Träger in vielen Fällen mit auswählen.
Wenn der Antrag abgelehnt wird Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid. Eine Vorlage finden Sie im Ratgeber Widerspruch Schulbegleitung: Muster.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles Formular?
Manche Ämter haben eigene Formulare. Sie müssen diese aber nicht für den ersten Schritt nutzen. Ein formloser Brief reicht, um den Antrag zu stellen. Das Formular kann das Amt Ihnen danach schicken.
Brauche ich eine Diagnose, bevor ich den Antrag stelle?
Sie können den Antrag auch stellen, wenn die Diagnose noch fehlt. Schreiben Sie dann, welche Untersuchung schon läuft. Für die Entscheidung braucht das Amt aber meist einen ärztlichen Bericht.
Muss ich für die Schulbegleitung zahlen?
In aller Regel nicht. Bei Hilfe nach § 35a SGB VIII und bei Hilfe zur Schulbildung nach SGB IX zahlen Eltern meist nichts dazu. Mehr dazu im Ratgeber Kosten für Eltern.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich. Die Prüfung dauert oft mehrere Wochen. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien Hilfe braucht, stellen Sie den Antrag am besten schon im Frühjahr.
Kann die Schule den Antrag für mich stellen?
Nein. Den Antrag stellen Sie als Eltern. Die Schule kann Sie aber mit einer Stellungnahme unterstützen. Das stärkt Ihren Antrag.
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