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Siegburg, Troisdorf, Bad Honnef

Schulbegleitung und Integrationshilfe im Rhein-Sieg-Kreis

Für Sie als Eltern ist Schulbegleitung in der Regel kostenfrei: Die Kosten trägt das zuständige Amt, und wir helfen Ihnen beim Antrag.

Anfrage stellen02151 / 724 48 00
  • Antwort in 24 Std.
  • gemeinnützig
  • über 100 Kinder begleitet
Schulbegleitung in Rhein-Sieg-Kreis – Unterstützung für Kinder im Schulalltag

Auf dieser Seite

  • Zuständige Ämter im Kreis
  • So läuft es ab
  • Häufige Fragen

Sie müssen noch nicht alles geklärt haben

Sie können Juniva auch dann kontaktieren, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben oder noch keine klare Diagnose vorliegt. Gerade im Rhein-Sieg-Kreis ist der erste Schritt oft einfach ein Gespräch.

Kontakt auch ohne fertigen Antrag

Kontakt auch ohne klare Diagnose

Bewilligung schon da? Wir klären den nächsten Schritt

Kostenlose Beratung zur Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis

Sie fragen sich, ob Ihr Kind Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis braucht? In der kostenlosen Beratung besprechen wir das gemeinsam – verständlich und in Ruhe.

Der erste Schritt braucht keine fertigen Antworten – nur Ihre Beobachtungen.

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Per E-Mail schreiben

Wann Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis sinnvoll sein kann

Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn ein Kind im Schulalltag wiederholt an seine Grenzen kommt – etwa bei ADHS, Autismus, einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer noch unklaren Situation. Das zeigt sich oft in wiederkehrenden Mustern:

Der Schulalltag erschöpft das Kind unverhältnismäßig stark

Häufige Anlässe für Schulbegleitung:

Übergänge und Situationswechsel sind regelmäßig belastend

In Gruppen oder sozialen Situationen entsteht schnell Überforderung

Aufgaben selbstständig beginnen oder abschließen gelingt selten

Kommunikation mit anderen Kindern oder Lehrkräften kostet viel Kraft

Mehr Teilhabe am Unterricht und am Schulleben soll möglich werden

Was Schulbegleitung leistet – und was nicht

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt – begleitet Kinder im Schulalltag dort, wo es ohne Unterstützung zu viel wird: bei Orientierung, Struktur, Kommunikation und Teilhabe.

Was eine Schulbegleitung konkret tut, hängt immer vom Kind ab – nicht von einem Standardprogramm. Das besprechen wir mit Ihnen.

Wichtig zu wissen

Schulbegleitung ist keine klassische Nachhilfe

Sie unterstützt beim Strukturieren von Aufgaben, beim Ankommen in der Pause, bei Übergängen oder in Momenten, in denen Kommunikation schwerfällt – nicht beim Aufholen einzelner Schulfächer.

Struktur

Orientierung

Kommunikation

Teilhabe

Persönliche Beratung im Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis den ersten Schritt gehen

Fertige Unterlagen sind keine Voraussetzung. In der kostenlosen Beratung mit Juniva reicht es, was Sie beobachten – den Rest klären wir gemeinsam.

Persönliche Beratung

Elternorientiert

Unterstützung im Schulalltag

Elternberatung zur Schulbegleitung in Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis den ersten Schritt gehen – ohne schon alles wissen zu müssen.

So läuft Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis – Schritt für Schritt

Der erste Weg mit Juniva – in drei Schritten

Kein Gespräch fängt mit fertigen Antworten an. Es fängt damit an, dass Sie erzählen, was Sie beobachten.

01

Erstes Gespräch

Sie schildern, was Ihr Kind im Schulalltag im Rhein-Sieg-Kreis belastet. Wir hören zu – ohne Voraussetzungen und ohne Erwartungen.

02

Bedarf und richtige Stelle klären

Für schulpflichtige Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist im Rhein-Sieg-Kreis grundsätzlich das Sozialamt zuständig. Bei einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt am Wohnort die richtige Anlaufstelle. Wir helfen Ihnen, die Zuständigkeit für Ihre Situation einzuordnen.

03

Passende Unterstützung besprechen

Wenn Schulbegleitung passend sein kann, besprechen wir den Antrag auf Eingliederungshilfe und die dafür benötigten Unterlagen. Ein AO-SF-Verfahren betrifft den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und ist davon zu unterscheiden.

Entlastung im Schulalltag

Wenn Schule täglich mehr Kraft kostet

Manche Kinder kommen fachlich gut mit – aber der Schultag erschöpft sie trotzdem. Nicht der Lernstoff, sondern das Ankommen, Wechseln, Miteinander. Schulbegleitung kann genau dort entlasten.

Persönliche Beratung

Elternorientiert

Unterstützung im Schulalltag

Unterstützung im Schulalltag für Kinder in Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis: Unterstützung dort, wo der Schulalltag zu viel Kraft kostet.

Schulbegleitung vor Ort im Rhein-Sieg-Kreis

Zuständige Ämter im Rhein-Sieg-Kreis einordnen

Im Rhein-Sieg-Kreis hängt die Zuständigkeit von der Art des Unterstützungsbedarfs ab. Für schulpflichtige Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist grundsätzlich das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig (Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin). Bei einer seelischen Behinderung wenden sich Eltern an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt. Für Leistungen im Elementarbereich vor der Einschulung kann der LVR zuständig sein.

Wenn Ihr Kind eine Schule im Rhein-Sieg-Kreis besucht, können Sie uns ansprechen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung im Schulalltag sinnvoll sein kann. Schulbegleitung in den Orten des Kreises →

Sozialamt: körperliche/geistige Behinderung
Jugendamt am Wohnort: seelische Behinderung
LVR: Leistungen vor der Einschulung

Schulformen im Rhein-Sieg-Kreis – wir schauen gemeinsam, was Ihr Kind braucht

Jede Situation ist anders. Deshalb fragen wir zuerst, bevor wir antworten – und schauen genau hin, was Ihr Kind im Rhein-Sieg-Kreis im Schulalltag wirklich braucht.

Grundschulen und offene Ganztagsschulen
Weiterführende Schulen
Förderschulen und Gemeinsames Lernen
Persönliche Beratung im Rhein-Sieg-Kreis

Ein erstes Gespräch macht den Anfang leichter

Viele Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zögern, weil sie denken, sie müssten erst mehr wissen. Juniva ist genau für diesen Moment da – und macht aus dem Zögern einen konkreten ersten Schritt.

Persönliche Beratung

Elternorientiert

Unterstützung im Schulalltag

Persönliche Beratung Juniva Rhein-Sieg-Kreis

Ein erstes Gespräch macht den Anfang leichter.

Orte im Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in den Orten des Rhein-Sieg-Kreises

Juniva ist im gesamten Rhein-Sieg-Kreis für Eltern da. Wählen Sie Ihren Ort, um zu sehen, wie Schulbegleitung und Integrationshilfe vor Ort aussehen.

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Bad Honnef

Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Bad Honnef.

Zur Seite Bad Honnef →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Hennef

Unterstützung im Schulalltag für Familien in Hennef.

Zur Seite Hennef →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Königswinter

Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Königswinter.

Zur Seite Königswinter →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Lohmar

Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Lohmar.

Zur Seite Lohmar →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Meckenheim

Unterstützung im Schulalltag für Familien in Meckenheim.

Zur Seite Meckenheim →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Much

Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Much.

Zur Seite Much →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Niederkassel

Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Niederkassel.

Zur Seite Niederkassel →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Rheinbach

Unterstützung im Schulalltag für Familien in Rheinbach.

Zur Seite Rheinbach →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Sankt Augustin

Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Sankt Augustin.

Zur Seite Sankt Augustin →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Siegburg

Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Siegburg.

Zur Seite Siegburg →

Rhein-Sieg-Kreis

Schulbegleitung in Troisdorf

Unterstützung im Schulalltag für Familien in Troisdorf.

Zur Seite Troisdorf →

Was Sie von Juniva erwarten können

Mehr Orientierung zur Schulbegleitung in NRW

Auf unserer Übersichtsseite finden Eltern weitere Informationen zur Schulbegleitung und Integrationshilfe in ganz NRW. Dort ordnen wir ein, wie der Weg zur Unterstützung grundsätzlich aussieht. Zur Übersicht Schulbegleitung in NRW →

Persönliche Orientierung

Wir hören zu und ordnen mit Ihnen ein, welche Unterstützung zu Ihrem Kind und zum Schulalltag passen kann.

Klare nächste Schritte

Sie erfahren verständlich, welche Anlaufstelle, Unterlagen und Entscheidungen als Nächstes relevant sein können.

Begleitung auf Augenhöhe

Wir bleiben ehrlich und erreichbar – vom ersten Gespräch bis zu einem möglichen Start der Schulbegleitung.

Häufige Fragen

Was Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zur Schulbegleitung am häufigsten fragen

Was Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zur Schulbegleitung am häufigsten fragen – und unsere ehrlichen Antworten.

Wer zahlt die Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis – Sozialamt oder Jugendamt?

Das richtet sich nach der Art der Behinderung und dem Wohnort. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist für schulpflichtige Kinder grundsätzlich das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei einer seelischen Behinderung entscheidet das zuständige Jugendamt am Wohnort nach § 35a SGB VIII. Nach einer Bewilligung entstehen Eltern für Schulbegleitung in der Regel keine eigenen Kosten.

Wie beantrage ich Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis?

Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle eingereicht – je nach Bedarf beim Sozialamt oder beim Jugendamt am Wohnort. Welche Unterlagen erforderlich sind, wird im Einzelfall geklärt; häufig werden Stellungnahmen der Schule und medizinische oder fachliche Unterlagen benötigt. Juniva unterstützt Sie dabei, die nächsten Schritte zu sortieren.

Was ist das AO-SF-Verfahren?

Das AO-SF-Verfahren dient in Nordrhein-Westfalen dazu, einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und gegebenenfalls einen Förderschwerpunkt festzustellen. Zuständig ist die Schulaufsicht; Schule und Eltern werden in das Verfahren einbezogen. Es ist vom Antrag auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe zu unterscheiden.

Können wir uns melden, bevor ein Antrag gestellt wurde?

Ja. Sie können Juniva auch ohne laufenden Antrag und ohne fertige Diagnose kontaktieren. Wir hören zu, ordnen die Situation ein und zeigen die nächsten Schritte – ganz ohne Druck.

In welchen Orten im Rhein-Sieg-Kreis ist Juniva aktiv?

Juniva begleitet Familien im gesamten Rhein-Sieg-Kreis – unter anderem in Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim, Rheinbach, Niederkassel, Lohmar und Much. Für viele Orte gibt es eine eigene Übersichtsseite.

Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleitung und Nachhilfe?

Schulbegleitung unterstützt Kinder im Schulalltag – bei Struktur, Orientierung, Kommunikation und Teilhabe. Es geht nicht um das fachliche Aufholen einzelner Schulfächer wie bei Nachhilfe, sondern um Teilhabe am Unterricht.

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Juniva Fachteam
Schulbegleitung & Integrationshilfe

Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.

  • SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Schulgesetz NRW
  • LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
  • LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW
Stand: Juni 2026
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Juniva begleitet Familien in NRW auf dem Weg zur passenden Schulbegleitung — ruhig, verständlich und an der Seite Ihres Kindes.

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