Sie müssen noch nicht alles geklärt haben
Sie können Juniva auch dann kontaktieren, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben oder noch keine klare Diagnose vorliegt. Gerade im Rhein-Sieg-Kreis ist der erste Schritt oft einfach ein Gespräch.
Kontakt auch ohne fertigen Antrag
Kontakt auch ohne klare Diagnose
Bewilligung schon da? Wir klären den nächsten Schritt
Kostenlose Beratung zur Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis
Sie fragen sich, ob Ihr Kind Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis braucht? In der kostenlosen Beratung besprechen wir das gemeinsam – verständlich und in Ruhe.
Der erste Schritt braucht keine fertigen Antworten – nur Ihre Beobachtungen.
Wann Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis sinnvoll sein kann
Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn ein Kind im Schulalltag wiederholt an seine Grenzen kommt – etwa bei ADHS, Autismus, einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer noch unklaren Situation. Das zeigt sich oft in wiederkehrenden Mustern:
Der Schulalltag erschöpft das Kind unverhältnismäßig stark
Übergänge und Situationswechsel sind regelmäßig belastend
In Gruppen oder sozialen Situationen entsteht schnell Überforderung
Aufgaben selbstständig beginnen oder abschließen gelingt selten
Kommunikation mit anderen Kindern oder Lehrkräften kostet viel Kraft
Mehr Teilhabe am Unterricht und am Schulleben soll möglich werden
Was Schulbegleitung leistet – und was nicht
Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionshilfe genannt – begleitet Kinder im Schulalltag dort, wo es ohne Unterstützung zu viel wird: bei Orientierung, Struktur, Kommunikation und Teilhabe.
Was eine Schulbegleitung konkret tut, hängt immer vom Kind ab – nicht von einem Standardprogramm. Das besprechen wir mit Ihnen.
Schulbegleitung ist keine klassische Nachhilfe
Sie unterstützt beim Strukturieren von Aufgaben, beim Ankommen in der Pause, bei Übergängen oder in Momenten, in denen Kommunikation schwerfällt – nicht beim Aufholen einzelner Schulfächer.
Struktur
Orientierung
Kommunikation
Teilhabe
Im Rhein-Sieg-Kreis den ersten Schritt gehen
Fertige Unterlagen sind keine Voraussetzung. In der kostenlosen Beratung mit Juniva reicht es, was Sie beobachten – den Rest klären wir gemeinsam.
Persönliche Beratung
Elternorientiert
Unterstützung im Schulalltag
Im Rhein-Sieg-Kreis den ersten Schritt gehen – ohne schon alles wissen zu müssen.
Der erste Weg mit Juniva – in drei Schritten
Kein Gespräch fängt mit fertigen Antworten an. Es fängt damit an, dass Sie erzählen, was Sie beobachten.
Erstes Gespräch
Sie schildern, was Ihr Kind im Schulalltag im Rhein-Sieg-Kreis belastet. Wir hören zu – ohne Voraussetzungen und ohne Erwartungen.
Bedarf und richtige Stelle klären
Für schulpflichtige Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist im Rhein-Sieg-Kreis grundsätzlich das Sozialamt zuständig. Bei einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt am Wohnort die richtige Anlaufstelle. Wir helfen Ihnen, die Zuständigkeit für Ihre Situation einzuordnen.
Passende Unterstützung besprechen
Wenn Schulbegleitung passend sein kann, besprechen wir den Antrag auf Eingliederungshilfe und die dafür benötigten Unterlagen. Ein AO-SF-Verfahren betrifft den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und ist davon zu unterscheiden.
Wenn Schule täglich mehr Kraft kostet
Manche Kinder kommen fachlich gut mit – aber der Schultag erschöpft sie trotzdem. Nicht der Lernstoff, sondern das Ankommen, Wechseln, Miteinander. Schulbegleitung kann genau dort entlasten.
Persönliche Beratung
Elternorientiert
Unterstützung im Schulalltag
Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis: Unterstützung dort, wo der Schulalltag zu viel Kraft kostet.
Zuständige Ämter im Rhein-Sieg-Kreis einordnen
Im Rhein-Sieg-Kreis hängt die Zuständigkeit von der Art des Unterstützungsbedarfs ab. Für schulpflichtige Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist grundsätzlich das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig (Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin). Bei einer seelischen Behinderung wenden sich Eltern an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt. Für Leistungen im Elementarbereich vor der Einschulung kann der LVR zuständig sein.
Wenn Ihr Kind eine Schule im Rhein-Sieg-Kreis besucht, können Sie uns ansprechen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung im Schulalltag sinnvoll sein kann. Schulbegleitung in den Orten des Kreises →
Schulformen im Rhein-Sieg-Kreis – wir schauen gemeinsam, was Ihr Kind braucht
Jede Situation ist anders. Deshalb fragen wir zuerst, bevor wir antworten – und schauen genau hin, was Ihr Kind im Rhein-Sieg-Kreis im Schulalltag wirklich braucht.
Ein erstes Gespräch macht den Anfang leichter
Viele Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zögern, weil sie denken, sie müssten erst mehr wissen. Juniva ist genau für diesen Moment da – und macht aus dem Zögern einen konkreten ersten Schritt.
Persönliche Beratung
Elternorientiert
Unterstützung im Schulalltag
Ein erstes Gespräch macht den Anfang leichter.
Schulbegleitung in den Orten des Rhein-Sieg-Kreises
Juniva ist im gesamten Rhein-Sieg-Kreis für Eltern da. Wählen Sie Ihren Ort, um zu sehen, wie Schulbegleitung und Integrationshilfe vor Ort aussehen.
Schulbegleitung in Bad Honnef
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Bad Honnef.
Schulbegleitung in Hennef
Unterstützung im Schulalltag für Familien in Hennef.
Schulbegleitung in Königswinter
Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Königswinter.
Schulbegleitung in Lohmar
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Lohmar.
Schulbegleitung in Meckenheim
Unterstützung im Schulalltag für Familien in Meckenheim.
Schulbegleitung in Much
Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Much.
Schulbegleitung in Niederkassel
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Niederkassel.
Schulbegleitung in Rheinbach
Unterstützung im Schulalltag für Familien in Rheinbach.
Schulbegleitung in Sankt Augustin
Orientierung und Schulbegleitung für Familien in Sankt Augustin.
Schulbegleitung in Siegburg
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Familien in Siegburg.
Schulbegleitung in Troisdorf
Unterstützung im Schulalltag für Familien in Troisdorf.
Mehr Orientierung zur Schulbegleitung in NRW
Auf unserer Übersichtsseite finden Eltern weitere Informationen zur Schulbegleitung und Integrationshilfe in ganz NRW. Dort ordnen wir ein, wie der Weg zur Unterstützung grundsätzlich aussieht. Zur Übersicht Schulbegleitung in NRW →
Persönliche Orientierung
Wir hören zu und ordnen mit Ihnen ein, welche Unterstützung zu Ihrem Kind und zum Schulalltag passen kann.
Klare nächste Schritte
Sie erfahren verständlich, welche Anlaufstelle, Unterlagen und Entscheidungen als Nächstes relevant sein können.
Begleitung auf Augenhöhe
Wir bleiben ehrlich und erreichbar – vom ersten Gespräch bis zu einem möglichen Start der Schulbegleitung.
Was Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zur Schulbegleitung am häufigsten fragen
Was Eltern im Rhein-Sieg-Kreis zur Schulbegleitung am häufigsten fragen – und unsere ehrlichen Antworten.
Wer zahlt die Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis – Sozialamt oder Jugendamt?
Das richtet sich nach der Art der Behinderung und dem Wohnort. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist für schulpflichtige Kinder grundsätzlich das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei einer seelischen Behinderung entscheidet das zuständige Jugendamt am Wohnort nach § 35a SGB VIII. Nach einer Bewilligung entstehen Eltern für Schulbegleitung in der Regel keine eigenen Kosten.
Wie beantrage ich Schulbegleitung im Rhein-Sieg-Kreis?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle eingereicht – je nach Bedarf beim Sozialamt oder beim Jugendamt am Wohnort. Welche Unterlagen erforderlich sind, wird im Einzelfall geklärt; häufig werden Stellungnahmen der Schule und medizinische oder fachliche Unterlagen benötigt. Juniva unterstützt Sie dabei, die nächsten Schritte zu sortieren.
Was ist das AO-SF-Verfahren?
Das AO-SF-Verfahren dient in Nordrhein-Westfalen dazu, einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und gegebenenfalls einen Förderschwerpunkt festzustellen. Zuständig ist die Schulaufsicht; Schule und Eltern werden in das Verfahren einbezogen. Es ist vom Antrag auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe zu unterscheiden.
Können wir uns melden, bevor ein Antrag gestellt wurde?
Ja. Sie können Juniva auch ohne laufenden Antrag und ohne fertige Diagnose kontaktieren. Wir hören zu, ordnen die Situation ein und zeigen die nächsten Schritte – ganz ohne Druck.
In welchen Orten im Rhein-Sieg-Kreis ist Juniva aktiv?
Juniva begleitet Familien im gesamten Rhein-Sieg-Kreis – unter anderem in Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim, Rheinbach, Niederkassel, Lohmar und Much. Für viele Orte gibt es eine eigene Übersichtsseite.
Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleitung und Nachhilfe?
Schulbegleitung unterstützt Kinder im Schulalltag – bei Struktur, Orientierung, Kommunikation und Teilhabe. Es geht nicht um das fachliche Aufholen einzelner Schulfächer wie bei Nachhilfe, sondern um Teilhabe am Unterricht.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.
Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.
- SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schulgesetz NRW
- LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
- LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW

