Unser Team begleitet Familien, die Schulbegleitung beantragen möchten – mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und einem ruhigen Blick auf das Machbare.
- SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- SGB IX § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schulgesetz NRW
- LVR Informationen zu Antrag, Bedarfsermittlung und BEI_NRW
- LWL Informationen zur Eingliederungshilfe und BEI_NRW
Zuständig in Wuppertal
Wer über die Schulbegleitung entscheidet, hängt davon ab, warum Ihr Kind Unterstützung braucht. Für Familien ist sie kostenfrei. Juniva hilft Ihnen beim Antrag.
Bei seelischer Behinderung (zum Beispiel ADHS oder Autismus, je nach Einschätzung) · § 35a SGB VIII
208.5402 Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen
Stadt Wuppertal
Adresse, Sprechzeiten und Antragsweg nennt die Stelle auf ihrer Seite: serviceportal.wuppertal.de
Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung · § 112 SGB IX
208.5402 Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen
Stadt Wuppertal
Adresse, Sprechzeiten und Antragsweg nennt die Stelle auf ihrer Seite: serviceportal.wuppertal.de
Stand 28.09.2026 · geprüft an den Seiten der Ämter: serviceportal.wuppertal.de (abgerufen 28.09.2026). Ämter ändern Zeiten und Wege manchmal – im Zweifel gilt die Seite des Amts.

