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Kostenloser Selbsttest für Eltern in NRW

Braucht mein Kind eine Schulbegleitung?

Viele Eltern merken lange, dass im Schulalltag etwas nicht rundläuft — und wissen trotzdem nicht, ob das schon ein Fall für eine Schulbegleitung ist. Dieser Test hilft Ihnen bei der Einordnung: zwölf Fragen zum Alltag Ihres Kindes, danach eine ehrliche Einschätzung mit einem konkreten nächsten Schritt.

Der Test dauert etwa drei Minuten. Sie brauchen keine Diagnose, keine Unterlagen und keine Vorkenntnisse. Es geht nur darum, wie der Schulalltag bei Ihnen tatsächlich aussieht.

Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern nichts, fragen keine E-Mail-Adresse ab, und Sie sehen das Ergebnis sofort.

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12 Fragen · rund 3 Minuten

Der Selbsttest: 12 Fragen zum Schulalltag Ihres Kindes

Frage 1 von 12

  1. Teilhabe am Unterricht

    Wie gut kann Ihr Kind dem Unterricht folgen und mitmachen?

  2. Arbeiten und Konzentration

    Wie selbstständig arbeitet Ihr Kind an Aufgaben?

  3. Gefühle und Anspannung

    Wie geht Ihr Kind mit Frust, Überforderung oder Streit um?

  4. Kontakt zu anderen Kindern

    Wie kommt Ihr Kind mit Mitschülerinnen und Mitschülern zurecht?

  5. Struktur und Übergänge

    Wie kommt Ihr Kind mit Regeln, Raumwechseln und unerwarteten Änderungen klar?

  6. Praktischer Schulalltag

    Wie kommt Ihr Kind mit den praktischen Dingen zurecht — Material, Pausen, Wege, Essen, Toilette?

  7. Sicherheit

    Gibt es Situationen, in denen Ihr Kind sich oder andere gefährdet — zum Beispiel Weglaufen, Straßenverkehr, Selbstverletzung?

  8. Rückmeldungen der Schule

    Wie oft meldet sich die Schule mit Problemen?

  9. Schulbesuch

    Kann Ihr Kind regulär zur Schule gehen?

  10. Belastung zu Hause

    Wie sehr belastet die Schulsituation Ihre Familie?

  11. Einordnung

    Gibt es bereits eine Diagnose, ein Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme?

    Für einen Antrag brauchen Sie keine fertige Diagnose. Die Frage hilft uns nur, Ihnen den passenden nächsten Schritt zu zeigen.

  12. Stand des Antrags

    Wie weit sind Sie mit dem Antrag auf Schulbegleitung?

Ihr Ergebnis

Aktuell spricht wenig für eine Schulbegleitung

Nach Ihren Angaben kommt Ihr Kind im Schulalltag insgesamt zurecht. Das heißt nicht, dass alles leicht ist. Aber die Punkte, auf die es bei einer Schulbegleitung ankommt, treffen bei Ihnen im Moment nicht zu. Wenn sich das ändert, steht Ihnen der Weg zum Antrag jederzeit offen.

Das raten wir Ihnen:

  • Bleiben Sie mit der Klassenleitung im Gespräch, bevor aus einzelnen Situationen ein Muster wird.
  • Ein Nachteilsausgleich greift oft früher und ist deutlich schneller eingerichtet als eine Schulbegleitung.
  • Notieren Sie auffällige Situationen mit Datum. Falls doch ein Antrag ansteht, ist das die wertvollste Vorarbeit.
Was Schulbegleitung leistet Trotzdem eine Frage stellen

Ihr Ergebnis

Es lohnt sich, den Anspruch prüfen zu lassen

Ihre Antworten zeigen in mehreren Bereichen Belastung, aber noch kein eindeutiges Bild. Genau dafür gibt es das Antragsverfahren: Nicht Sie müssen entscheiden, ob Ihr Kind Anspruch hat, sondern die Behörde muss es prüfen. Ein Antrag kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Das raten wir Ihnen:

  • Zuständig ist je nach Situation das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder der LVR bzw. LWL (§ 112 SGB IX).
  • Sie brauchen für den Antrag keine fertige Diagnose. Die Prüfung gehört zum Verfahren dazu.
  • Eine schriftliche Einschätzung der Schule beschleunigt das Verfahren spürbar.
So stellen Sie den Antrag Kostenlos beraten lassen

Ihr Ergebnis

Vieles spricht für eine Schulbegleitung

Nach Ihren Angaben ist die Teilhabe Ihres Kindes am Schulalltag an mehreren Stellen deutlich eingeschränkt. Genau das ist der Maßstab, den Jugendamt und LVR beziehungsweise LWL anlegen. Wir raten Ihnen, den Antrag zu stellen, und unterstützen Sie dabei. Für Sie als Familie entstehen keine Kosten — die Schulbegleitung zahlt der Kostenträger.

Das raten wir Ihnen:

  • Warten verschlechtert die Ausgangslage. Verfahren dauern häufig mehrere Monate.
  • Wir helfen kostenlos beim Antrag und sagen Ihnen ehrlich, ob wir in Ihrer Region Kapazität haben.
  • Sie melden sich einmal. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlos beraten lassen Erst den Antragsweg lesen

Ihr Ergebnis

Ihr Anspruch ist geklärt — Ihnen fehlt ein Träger

Sie brauchen keine Einschätzung mehr. Sie brauchen jemanden, der die Stelle besetzt. Der Bescheid gilt unabhängig davon, wer die Begleitung übernimmt: Für einen Trägerwechsel müssen Sie nichts neu beantragen und verlieren keine bewilligten Stunden.

Das raten wir Ihnen:

  • Sagen Sie uns Stadt oder Kreis und den Umfang aus dem Bescheid — dann sehen wir sofort, ob wir jemanden haben.
  • Auch mitten im Schuljahr ist ein Wechsel möglich, ohne dass das Amt neu entscheidet.
  • Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, auch wenn die Antwort einmal „im Moment nicht" lautet.
Träger anfragen Bewilligt, aber niemand da?

Ihr Ergebnis

Eine Ablehnung ist nicht das Ende

Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Ablehnungen halten einer sauberen Begründung nicht stand — vor allem dann, wenn im Antrag nicht konkret genug beschrieben war, woran die Teilhabe Ihres Kindes im Schulalltag scheitert.

Das raten wir Ihnen:

  • Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Sie beginnt mit der Zustellung.
  • Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die konkrete Einschränkung im Schulalltag — mit Beispielen und Daten.
  • Wir schauen kostenlos mit Ihnen auf den Bescheid und sagen, was dem Antrag gefehlt hat.
Bescheid prüfen lassen Wenn der Antrag stockt

Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht, übertragen sie nicht und werten sie nicht personenbezogen aus. Der Test ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Diagnostik und keine Beratung durch das Jugendamt oder den LVR.

Worauf es beim Anspruch ankommt

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern der Schulalltag

Eine Schulbegleitung wird nicht bewilligt, weil ein Kind eine bestimmte Diagnose hat. Entscheidend ist, ob Ihr Kind ohne Unterstützung am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann. Genau darauf zielen die Fragen in diesem Test.

Rechtlich steht das in zwei Paragrafen: Bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung übernimmt in Nordrhein-Westfalen der LVR oder der LWL (§ 112 SGB IX). Welcher Weg der richtige ist, klärt sich im Verfahren — das müssen Sie vorher nicht wissen.

Was einen Antrag stark macht, sind konkrete Beispiele aus dem Schulalltag: was genau passiert, wie oft, und was das für Ihr Kind bedeutet. Wenn Sie den Test gemacht haben, haben Sie diese Beispiele bereits im Kopf.

Begriffe aus Bescheid und Antrag – von Eingliederungshilfe bis Pooling – sind im Glossar Schulbegleitung von A bis Z kurz erklärt.

Tipp für Ihren Antrag: Notieren Sie direkt nach dem Test drei konkrete Situationen aus den letzten zwei Wochen — mit Datum und dem, was daraus folgte. Das ist die beste Vorarbeit für den Antrag und für ein Gespräch mit uns.

Häufige Fragen zum Test

Was Eltern uns dazu am häufigsten fragen

Ist das Ergebnis des Tests verbindlich?

Nein. Der Test ist eine Orientierung, keine Diagnose und keine Zusage. Über den Anspruch entscheidet allein der zuständige Kostenträger, also das Jugendamt oder der LVR beziehungsweise LWL. Der Test hilft Ihnen einzuschätzen, ob sich ein Antrag lohnt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Was passiert mit meinen Antworten?

Nichts. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nicht gespeichert, nicht an uns übertragen und nicht personenbezogen ausgewertet. Wir sehen weder, was Sie angeklickt haben, noch welches Ergebnis Sie bekommen haben.

Was kostet eine Schulbegleitung die Eltern?

Für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung zahlt der zuständige Kostenträger — je nach Fall das Jugendamt nach § 35a SGB VIII oder der LVR beziehungsweise LWL nach § 112 SGB IX. Es gibt keinen Eigenanteil.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

In Nordrhein-Westfalen liegen zwischen Antrag und Bescheid meist sechs Wochen bis mehrere Monate — abhängig vom Amt und davon, wie vollständig die Unterlagen sind. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen und den Bedarf von Beginn an konkret zu beschreiben.

Mein Kind hat schon eine Bewilligung, aber keinen Schulbegleiter. Bringt mir der Test etwas?

Dann brauchen Sie keine Einschätzung mehr, sondern einen Träger. Der Test erkennt das an Ihrer Antwort zum Antragsstand und führt Sie direkt weiter. Ein Trägerwechsel ist übrigens ohne neuen Antrag möglich, und Sie verlieren dabei keine bewilligten Stunden.

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Sie müssen den Weg nicht allein gehen. Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und sagen Ihnen ehrlich, was der nächste sinnvolle Schritt ist und ob wir in Ihrer Region Kapazität haben.

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