Bescheide, Anträge und Gespräche mit dem Amt stecken voller Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten in verständlicher Sprache – jeweils in zwei, drei Sätzen erklärt. Wo es mehr zu wissen gibt, führt ein Link zum ausführlichen Ratgeber.
58 Begriffe von A bis Z
A
Ablehnungsbescheid
Der Brief, mit dem das Amt Ihren Antrag zurückweist. Er nennt Gründe und eine Frist – in der Regel einen Monat, um Widerspruch einzulegen. Eine Ablehnung ist kein Endpunkt.
Ablehnungsbescheid ausführlich erklärt →ADHS
Eine Aufmerksamkeitsstörung mit Impulsivität und oft körperlicher Unruhe. Rechtlich zählt sie zur seelischen Behinderung – zuständig ist in NRW meist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.
ADHS ausführlich erklärt →ADS
Wie ADHS, aber ohne die körperliche Unruhe. Betroffene Kinder wirken eher verträumt als auffällig und werden deshalb häufig spät erkannt.
ADS ausführlich erklärt →Akteneinsicht
Ihr Recht, die Unterlagen des Amtes zu Ihrem Fall einzusehen. Besonders hilfreich nach einer Ablehnung: Erst dort steht oft, worauf die Entscheidung wirklich beruht.
Akteneinsicht ausführlich erklärt →AO-SF
Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – das NRW-Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Es ist ein Schulverfahren und ersetzt keinen Antrag auf Schulbegleitung.
AO-SF ausführlich erklärt →Aufgaben der Schulbegleitung
Unterstützung im Schulalltag: Struktur geben, bei Übergängen helfen, Kommunikation begleiten, Teilhabe ermöglichen. Unterrichten gehört ausdrücklich nicht dazu – das bleibt Sache der Lehrkraft.
Aufgaben der Schulbegleitung ausführlich erklärt →Autismus
Eine Entwicklungsbesonderheit, die Wahrnehmung, Kommunikation und soziale Situationen betrifft. Rechtlich gilt sie als seelische Behinderung; zuständig ist meist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.
Autismus ausführlich erklärt →B
Bedarfsermittlung
Das Verfahren, mit dem das Amt feststellt, wie viel Unterstützung Ihr Kind braucht. Grundlage sind Gutachten, die Stellungnahme der Schule und Ihre eigene Schilderung des Alltags.
Bedarfsermittlung ausführlich erklärt →Bescheid
Die schriftliche Entscheidung des Amtes über Ihren Antrag. Er sagt, ob bewilligt wird, für welchen Zeitraum und mit wie vielen Stunden pro Woche.
Bescheid ausführlich erklärt →Bewilligung
Die Zusage des Amtes. Damit steht fest, dass Ihr Kind Schulbegleitung bekommt – der passende Träger und die passende Person sind dann der nächste Schritt.
Bewilligung ausführlich erklärt →BTHG (Bundesteilhabegesetz)
Die Reform, die die Eingliederungshilfe seit 2020 neu geordnet hat. Für Familien vor allem deshalb wichtig, weil sich Zuständigkeiten und Verfahren dadurch verändert haben.
BTHG (Bundesteilhabegesetz) ausführlich erklärt →D
Diabetes Typ 1
Eine chronische Stoffwechselerkrankung. In der Schule geht es meist um Blutzucker messen, Insulin und schnelles Handeln bei Unterzuckerung – eine Aufgabe für entsprechend geschulte Begleitung.
Diabetes Typ 1 ausführlich erklärt →Diagnose
Eine ärztliche oder psychologische Feststellung. Für Schulbegleitung hilfreich, aber nicht in jedem Fall zwingend: Entscheidend ist der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Schulalltag.
Diagnose ausführlich erklärt →E
Eilantrag
Ein Antrag beim Sozialgericht, wenn Ihr Kind nicht auf das normale Verfahren warten kann. Ziel ist eine schnelle vorläufige Entscheidung.
Eilantrag ausführlich erklärt →Eingliederungshilfe
Der Oberbegriff für Leistungen, die Teilhabe ermöglichen – Schulbegleitung ist eine davon. Die Kosten trägt in der Regel das Amt, nicht die Familie.
Eingliederungshilfe ausführlich erklärt →Einschulung
Der Start in Klasse 1. Wenn die Schulbegleitung schon am ersten Schultag da sein soll, beginnt der Antrag am besten ein halbes Jahr vorher.
Einschulung ausführlich erklärt →Epilepsie
Eine neurologische Erkrankung mit Anfällen. In der Schule geht es um aufmerksame Beobachtung, Sicherheit und richtiges Handeln im Anfall.
Epilepsie ausführlich erklärt →F
Fachkraft und Hilfskraft
Schulbegleitung leisten pädagogische Fachkräfte oder geschulte Hilfskräfte. Was Ihr Kind braucht, hängt vom Bedarf ab – nicht jede Begleitung muss eine pädagogische Ausbildung haben.
Fachkraft und Hilfskraft ausführlich erklärt →Folgeantrag
Der Antrag auf Verlängerung, bevor die Bewilligung ausläuft. Wer zu spät stellt, riskiert eine Lücke, in der Ihr Kind ohne Begleitung dasteht.
Folgeantrag ausführlich erklärt →Förderschule
Eine Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt. Auch dort kann Schulbegleitung nötig sein – das eine ersetzt das andere nicht.
Förderschule ausführlich erklärt →Formloser Antrag
Ein einfaches Schreiben, mit dem Sie den Antrag auf den Weg bringen. Es sichert das Datum – Unterlagen können Sie danach in Ruhe nachreichen.
Formloser Antrag ausführlich erklärt →Fristen
Die Termine, die zählen: ein Monat Widerspruchsfrist nach dem Bescheid, die gesetzlichen Bearbeitungsfristen des Amtes und der Vorlauf vor Schuljahresbeginn.
Fristen ausführlich erklärt →G
Ganztag (OGS)
Offener Ganztag – die Betreuung am Nachmittag. Ob die Schulbegleitung dort weiterläuft, muss im Antrag ausdrücklich stehen.
Grenzen der Schulbegleitung
Was sie nicht leistet: unterrichten, Noten geben, Therapie ersetzen oder die Aufsichtspflicht der Schule übernehmen.
Grenzen der Schulbegleitung ausführlich erklärt →Gutachten
Die fachliche Einschätzung, die Ihrem Antrag Gewicht gibt – meist von Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ oder Kinderarzt. Sie beschreibt, was Ihr Kind im Alltag braucht.
Gutachten ausführlich erklärt →H
Hilfeplangespräch
Das Gespräch mit dem Amt, in dem Bedarf und Ziele festgehalten werden. Sie dürfen jemanden mitbringen und vorher aufschreiben, was Ihnen wichtig ist.
I
I-Kraft
Kurzform für Integrationskraft – ein anderes Wort für Schulbegleitung. Je nach Amt und Region kursieren mehrere Begriffe für dieselbe Leistung.
I-Kraft ausführlich erklärt →Inklusion
Der Anspruch, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Schulbegleitung ist eines der Mittel, mit denen das im Alltag gelingt.
Inklusion ausführlich erklärt →Integrationshelfer
Ein weiterer Name für die Schulbegleitung – vor allem in älteren Bescheiden und bei manchen Ämtern gebräuchlich.
Integrationshelfer ausführlich erklärt →J
Jugendamt
Zuständig, wenn es um eine seelische oder drohende seelische Behinderung geht – etwa bei Autismus, ADHS oder Angststörungen (§ 35a SGB VIII).
Jugendamt ausführlich erklärt →K
Klassenfahrt
Auch mehrtägige Fahrten können begleitet werden. Das muss aber rechtzeitig beantragt und mit Schule und Träger abgestimmt werden.
Klassenfahrt ausführlich erklärt →Kostenträger
Das Amt, das zahlt: Jugendamt, Sozialamt oder Landschaftsverband. Für Familien bleibt die Schulbegleitung in der Regel kostenfrei.
Kostenträger ausführlich erklärt →L
Landschaftsverband (LVR und LWL)
Die überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe in NRW: der LVR im Rheinland, der LWL in Westfalen-Lippe. Sie kommen bei körperlicher oder geistiger Behinderung ins Spiel.
Landschaftsverband (LVR und LWL) ausführlich erklärt →LRS
Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sie allein begründet selten eine Schulbegleitung – hilfreich sind meist Nachteilsausgleich und gezielte Förderung.
LRS ausführlich erklärt →M
Medizinische Schulbegleitung
Begleitung mit pflegerischen Aufgaben, etwa bei Diabetes, Sondenernährung oder Epilepsie. Sie erfordert entsprechend geschultes Personal.
N
Nachteilsausgleich
Ein Ausgleich in der Schule, zum Beispiel mehr Zeit bei Klassenarbeiten. Er ist etwas anderes als Schulbegleitung – beides kann sich aber gut ergänzen.
P
§ 112 SGB IX
Die Rechtsgrundlage für Teilhabe an Bildung bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Zuständig sind Sozialamt oder Landschaftsverband.
§ 112 SGB IX ausführlich erklärt →§ 35a SGB VIII
Die Rechtsgrundlage für Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Hier entscheidet das Jugendamt.
§ 35a SGB VIII ausführlich erklärt →Persönliches Budget
Statt einer Sachleistung erhalten Sie Geld und organisieren die Begleitung selbst – mit mehr Freiheit, aber auch mit Verantwortung als Arbeitgeber.
Persönliches Budget ausführlich erklärt →Pflegekind
Ein Kind, das nicht bei seinen Eltern, sondern in einer Pflegefamilie lebt. Den Antrag auf Schulbegleitung stellt, wer das Sorgerecht hat – oft ein Vormund. Pflegeeltern bereiten ihn meist mit vor.
Schulbegleitung für Pflegekinder ausführlich erklärt →Pooling
Mehrere Kinder teilen sich eine Schulbegleitung. Das kann gut funktionieren – oder zu wenig sein, wenn Ihr Kind durchgehend jemanden an der Seite braucht.
Pooling ausführlich erklärt →S
Schulangst
Starke Angst vor der Schule, oft mit körperlichen Beschwerden. Sie kann eine seelische Behinderung begründen und damit Schulbegleitung rechtfertigen.
Schulangst ausführlich erklärt →Schulassistenz
Noch ein Name für dieselbe Leistung. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vom Bundesland und vom Amt ab – nicht vom Inhalt.
Schulassistenz ausführlich erklärt →Schweigepflicht
Was die Schulbegleitung über Ihr Kind erfährt, bleibt vertraulich. Informationen fließen nur im nötigen Rahmen an Schule und Träger.
Schweigepflicht ausführlich erklärt →Sozialamt
Zuständig bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 112 SGB IX) – in NRW häufig zusammen mit dem Landschaftsverband.
Sozialamt ausführlich erklärt →Stellungnahme der Schule
Die Einschätzung der Schule zum Bedarf Ihres Kindes. Sie ist wichtig für den Antrag – verweigert die Schule sie, gibt es andere Wege.
Stellungnahme der Schule ausführlich erklärt →Stundenumfang
Wie viele Stunden pro Woche bewilligt werden. Reicht der Umfang nicht aus, lässt sich Mehrbedarf belegen und nachbeantragen.
Stundenumfang ausführlich erklärt →T
Teilhabe
Der Kernbegriff des Gesetzes: dass Ihr Kind am Unterricht und am Schulleben wirklich teilnehmen kann – und nicht nur anwesend ist.
Teilhabe ausführlich erklärt →Träger
Die Organisation, die die Schulbegleitung anstellt und einsetzt. Sie dürfen den Träger selbst wählen – auch noch nach der Bewilligung.
Träger ausführlich erklärt →Trägerwechsel
Der Wechsel zu einer anderen Organisation. Er ist erlaubt und braucht keinen neuen Antrag beim Amt.
Trägerwechsel ausführlich erklärt →U
UN-Behindertenrechtskonvention
Das internationale Abkommen, aus dem der Anspruch auf inklusive Bildung stammt. Deutschland hat es 2009 verbindlich übernommen.
UN-Behindertenrechtskonvention ausführlich erklärt →Unterlagen
Was zum Antrag gehört: Gutachten, Stellungnahme der Schule, Berichte und der Antrag selbst. Fehlt etwas, lässt es sich nachreichen.
Unterlagen ausführlich erklärt →V
Vertretung
Wer einspringt, wenn die Schulbegleitung krank ist. Eine verlässliche Vertretungsregelung ist ein Qualitätsmerkmal des Trägers.
Vertretung ausführlich erklärt →Voraussetzungen
Was erfüllt sein muss: ein festgestellter Bedarf, eine passende Rechtsgrundlage und der Bezug zum Schulbesuch Ihres Kindes.
Voraussetzungen ausführlich erklärt →Vormund
Vertritt ein Kind rechtlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben. Das Familiengericht bestellt ihn – ehrenamtlich, über einen Verein oder als Amtsvormund im Jugendamt. Der Vormund stellt den Antrag auf Schulbegleitung für sein Mündel.
Schulbegleitung für Mündel ausführlich erklärt →W
Widerspruch
Ihr Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat – die Begründung dürfen Sie nachreichen.
Widerspruch ausführlich erklärt →Z
Zuständigkeit
Die Frage, welches Amt entscheidet. Landet der Antrag bei der falschen Stelle, muss er weitergeleitet werden (§ 14 SGB IX) – Ihre Zeit geht nicht verloren.
Zuständigkeit ausführlich erklärt →Zahlen
1:1-Begleitung
Ihr Kind wird von einer eigenen Schulbegleitung unterstützt, die nur für dieses eine Kind da ist. Das Gegenmodell heißt Pooling – dort teilen sich mehrere Kinder eine Kraft.
1:1-Begleitung ausführlich erklärt →Zu dieser Suche gibt es keinen Begriff. Versuchen Sie es mit einem anderen Wort oder fragen Sie uns direkt.
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