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Glossar Schulbegleitung: Fachbegriffe von A bis Z

Bescheide, Anträge und Gespräche mit dem Amt stecken voller Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten in verständlicher Sprache – jeweils in zwei, drei Sätzen erklärt. Wo es mehr zu wissen gibt, führt ein Link zum ausführlichen Ratgeber.

58 Begriffe von A bis Z

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ#

A

Ablehnungsbescheid

Der Brief, mit dem das Amt Ihren Antrag zurückweist. Er nennt Gründe und eine Frist – in der Regel einen Monat, um Widerspruch einzulegen. Eine Ablehnung ist kein Endpunkt.

Ablehnungsbescheid ausführlich erklärt →

ADHS

Eine Aufmerksamkeitsstörung mit Impulsivität und oft körperlicher Unruhe. Rechtlich zählt sie zur seelischen Behinderung – zuständig ist in NRW meist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.

ADHS ausführlich erklärt →

ADS

Wie ADHS, aber ohne die körperliche Unruhe. Betroffene Kinder wirken eher verträumt als auffällig und werden deshalb häufig spät erkannt.

ADS ausführlich erklärt →

Akteneinsicht

Ihr Recht, die Unterlagen des Amtes zu Ihrem Fall einzusehen. Besonders hilfreich nach einer Ablehnung: Erst dort steht oft, worauf die Entscheidung wirklich beruht.

Akteneinsicht ausführlich erklärt →

AO-SF

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – das NRW-Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Es ist ein Schulverfahren und ersetzt keinen Antrag auf Schulbegleitung.

AO-SF ausführlich erklärt →

Aufgaben der Schulbegleitung

Unterstützung im Schulalltag: Struktur geben, bei Übergängen helfen, Kommunikation begleiten, Teilhabe ermöglichen. Unterrichten gehört ausdrücklich nicht dazu – das bleibt Sache der Lehrkraft.

Aufgaben der Schulbegleitung ausführlich erklärt →

Autismus

Eine Entwicklungsbesonderheit, die Wahrnehmung, Kommunikation und soziale Situationen betrifft. Rechtlich gilt sie als seelische Behinderung; zuständig ist meist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.

Autismus ausführlich erklärt →

B

Bedarfsermittlung

Das Verfahren, mit dem das Amt feststellt, wie viel Unterstützung Ihr Kind braucht. Grundlage sind Gutachten, die Stellungnahme der Schule und Ihre eigene Schilderung des Alltags.

Bedarfsermittlung ausführlich erklärt →

Bescheid

Die schriftliche Entscheidung des Amtes über Ihren Antrag. Er sagt, ob bewilligt wird, für welchen Zeitraum und mit wie vielen Stunden pro Woche.

Bescheid ausführlich erklärt →

Bewilligung

Die Zusage des Amtes. Damit steht fest, dass Ihr Kind Schulbegleitung bekommt – der passende Träger und die passende Person sind dann der nächste Schritt.

Bewilligung ausführlich erklärt →

BTHG (Bundesteilhabegesetz)

Die Reform, die die Eingliederungshilfe seit 2020 neu geordnet hat. Für Familien vor allem deshalb wichtig, weil sich Zuständigkeiten und Verfahren dadurch verändert haben.

BTHG (Bundesteilhabegesetz) ausführlich erklärt →

D

Diabetes Typ 1

Eine chronische Stoffwechselerkrankung. In der Schule geht es meist um Blutzucker messen, Insulin und schnelles Handeln bei Unterzuckerung – eine Aufgabe für entsprechend geschulte Begleitung.

Diabetes Typ 1 ausführlich erklärt →

Diagnose

Eine ärztliche oder psychologische Feststellung. Für Schulbegleitung hilfreich, aber nicht in jedem Fall zwingend: Entscheidend ist der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Schulalltag.

Diagnose ausführlich erklärt →

E

Eilantrag

Ein Antrag beim Sozialgericht, wenn Ihr Kind nicht auf das normale Verfahren warten kann. Ziel ist eine schnelle vorläufige Entscheidung.

Eilantrag ausführlich erklärt →

Eingliederungshilfe

Der Oberbegriff für Leistungen, die Teilhabe ermöglichen – Schulbegleitung ist eine davon. Die Kosten trägt in der Regel das Amt, nicht die Familie.

Eingliederungshilfe ausführlich erklärt →

Einschulung

Der Start in Klasse 1. Wenn die Schulbegleitung schon am ersten Schultag da sein soll, beginnt der Antrag am besten ein halbes Jahr vorher.

Einschulung ausführlich erklärt →

Epilepsie

Eine neurologische Erkrankung mit Anfällen. In der Schule geht es um aufmerksame Beobachtung, Sicherheit und richtiges Handeln im Anfall.

Epilepsie ausführlich erklärt →

F

Fachkraft und Hilfskraft

Schulbegleitung leisten pädagogische Fachkräfte oder geschulte Hilfskräfte. Was Ihr Kind braucht, hängt vom Bedarf ab – nicht jede Begleitung muss eine pädagogische Ausbildung haben.

Fachkraft und Hilfskraft ausführlich erklärt →

Folgeantrag

Der Antrag auf Verlängerung, bevor die Bewilligung ausläuft. Wer zu spät stellt, riskiert eine Lücke, in der Ihr Kind ohne Begleitung dasteht.

Folgeantrag ausführlich erklärt →

Förderschule

Eine Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt. Auch dort kann Schulbegleitung nötig sein – das eine ersetzt das andere nicht.

Förderschule ausführlich erklärt →

Formloser Antrag

Ein einfaches Schreiben, mit dem Sie den Antrag auf den Weg bringen. Es sichert das Datum – Unterlagen können Sie danach in Ruhe nachreichen.

Formloser Antrag ausführlich erklärt →

Fristen

Die Termine, die zählen: ein Monat Widerspruchsfrist nach dem Bescheid, die gesetzlichen Bearbeitungsfristen des Amtes und der Vorlauf vor Schuljahresbeginn.

Fristen ausführlich erklärt →

G

Ganztag (OGS)

Offener Ganztag – die Betreuung am Nachmittag. Ob die Schulbegleitung dort weiterläuft, muss im Antrag ausdrücklich stehen.

Grenzen der Schulbegleitung

Was sie nicht leistet: unterrichten, Noten geben, Therapie ersetzen oder die Aufsichtspflicht der Schule übernehmen.

Grenzen der Schulbegleitung ausführlich erklärt →

Gutachten

Die fachliche Einschätzung, die Ihrem Antrag Gewicht gibt – meist von Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ oder Kinderarzt. Sie beschreibt, was Ihr Kind im Alltag braucht.

Gutachten ausführlich erklärt →

H

Hilfeplangespräch

Das Gespräch mit dem Amt, in dem Bedarf und Ziele festgehalten werden. Sie dürfen jemanden mitbringen und vorher aufschreiben, was Ihnen wichtig ist.

I

I-Kraft

Kurzform für Integrationskraft – ein anderes Wort für Schulbegleitung. Je nach Amt und Region kursieren mehrere Begriffe für dieselbe Leistung.

I-Kraft ausführlich erklärt →

Inklusion

Der Anspruch, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Schulbegleitung ist eines der Mittel, mit denen das im Alltag gelingt.

Inklusion ausführlich erklärt →

Integrationshelfer

Ein weiterer Name für die Schulbegleitung – vor allem in älteren Bescheiden und bei manchen Ämtern gebräuchlich.

Integrationshelfer ausführlich erklärt →

J

Jugendamt

Zuständig, wenn es um eine seelische oder drohende seelische Behinderung geht – etwa bei Autismus, ADHS oder Angststörungen (§ 35a SGB VIII).

Jugendamt ausführlich erklärt →

K

Klassenfahrt

Auch mehrtägige Fahrten können begleitet werden. Das muss aber rechtzeitig beantragt und mit Schule und Träger abgestimmt werden.

Klassenfahrt ausführlich erklärt →

Kostenträger

Das Amt, das zahlt: Jugendamt, Sozialamt oder Landschaftsverband. Für Familien bleibt die Schulbegleitung in der Regel kostenfrei.

Kostenträger ausführlich erklärt →

L

Landschaftsverband (LVR und LWL)

Die überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe in NRW: der LVR im Rheinland, der LWL in Westfalen-Lippe. Sie kommen bei körperlicher oder geistiger Behinderung ins Spiel.

Landschaftsverband (LVR und LWL) ausführlich erklärt →

LRS

Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sie allein begründet selten eine Schulbegleitung – hilfreich sind meist Nachteilsausgleich und gezielte Förderung.

LRS ausführlich erklärt →

M

Medizinische Schulbegleitung

Begleitung mit pflegerischen Aufgaben, etwa bei Diabetes, Sondenernährung oder Epilepsie. Sie erfordert entsprechend geschultes Personal.

N

Nachteilsausgleich

Ein Ausgleich in der Schule, zum Beispiel mehr Zeit bei Klassenarbeiten. Er ist etwas anderes als Schulbegleitung – beides kann sich aber gut ergänzen.

P

§ 112 SGB IX

Die Rechtsgrundlage für Teilhabe an Bildung bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Zuständig sind Sozialamt oder Landschaftsverband.

§ 112 SGB IX ausführlich erklärt →

§ 35a SGB VIII

Die Rechtsgrundlage für Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Hier entscheidet das Jugendamt.

§ 35a SGB VIII ausführlich erklärt →

Persönliches Budget

Statt einer Sachleistung erhalten Sie Geld und organisieren die Begleitung selbst – mit mehr Freiheit, aber auch mit Verantwortung als Arbeitgeber.

Persönliches Budget ausführlich erklärt →

Pflegekind

Ein Kind, das nicht bei seinen Eltern, sondern in einer Pflegefamilie lebt. Den Antrag auf Schulbegleitung stellt, wer das Sorgerecht hat – oft ein Vormund. Pflegeeltern bereiten ihn meist mit vor.

Schulbegleitung für Pflegekinder ausführlich erklärt →

Pooling

Mehrere Kinder teilen sich eine Schulbegleitung. Das kann gut funktionieren – oder zu wenig sein, wenn Ihr Kind durchgehend jemanden an der Seite braucht.

Pooling ausführlich erklärt →

S

Schulangst

Starke Angst vor der Schule, oft mit körperlichen Beschwerden. Sie kann eine seelische Behinderung begründen und damit Schulbegleitung rechtfertigen.

Schulangst ausführlich erklärt →

Schulassistenz

Noch ein Name für dieselbe Leistung. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vom Bundesland und vom Amt ab – nicht vom Inhalt.

Schulassistenz ausführlich erklärt →

Schweigepflicht

Was die Schulbegleitung über Ihr Kind erfährt, bleibt vertraulich. Informationen fließen nur im nötigen Rahmen an Schule und Träger.

Schweigepflicht ausführlich erklärt →

Sozialamt

Zuständig bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 112 SGB IX) – in NRW häufig zusammen mit dem Landschaftsverband.

Sozialamt ausführlich erklärt →

Stellungnahme der Schule

Die Einschätzung der Schule zum Bedarf Ihres Kindes. Sie ist wichtig für den Antrag – verweigert die Schule sie, gibt es andere Wege.

Stellungnahme der Schule ausführlich erklärt →

Stundenumfang

Wie viele Stunden pro Woche bewilligt werden. Reicht der Umfang nicht aus, lässt sich Mehrbedarf belegen und nachbeantragen.

Stundenumfang ausführlich erklärt →

T

Teilhabe

Der Kernbegriff des Gesetzes: dass Ihr Kind am Unterricht und am Schulleben wirklich teilnehmen kann – und nicht nur anwesend ist.

Teilhabe ausführlich erklärt →

Träger

Die Organisation, die die Schulbegleitung anstellt und einsetzt. Sie dürfen den Träger selbst wählen – auch noch nach der Bewilligung.

Träger ausführlich erklärt →

Trägerwechsel

Der Wechsel zu einer anderen Organisation. Er ist erlaubt und braucht keinen neuen Antrag beim Amt.

Trägerwechsel ausführlich erklärt →

U

UN-Behindertenrechtskonvention

Das internationale Abkommen, aus dem der Anspruch auf inklusive Bildung stammt. Deutschland hat es 2009 verbindlich übernommen.

UN-Behindertenrechtskonvention ausführlich erklärt →

Unterlagen

Was zum Antrag gehört: Gutachten, Stellungnahme der Schule, Berichte und der Antrag selbst. Fehlt etwas, lässt es sich nachreichen.

Unterlagen ausführlich erklärt →

V

Vertretung

Wer einspringt, wenn die Schulbegleitung krank ist. Eine verlässliche Vertretungsregelung ist ein Qualitätsmerkmal des Trägers.

Vertretung ausführlich erklärt →

Voraussetzungen

Was erfüllt sein muss: ein festgestellter Bedarf, eine passende Rechtsgrundlage und der Bezug zum Schulbesuch Ihres Kindes.

Voraussetzungen ausführlich erklärt →

Vormund

Vertritt ein Kind rechtlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben. Das Familiengericht bestellt ihn – ehrenamtlich, über einen Verein oder als Amtsvormund im Jugendamt. Der Vormund stellt den Antrag auf Schulbegleitung für sein Mündel.

Schulbegleitung für Mündel ausführlich erklärt →

W

Widerspruch

Ihr Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat – die Begründung dürfen Sie nachreichen.

Widerspruch ausführlich erklärt →

Z

Zuständigkeit

Die Frage, welches Amt entscheidet. Landet der Antrag bei der falschen Stelle, muss er weitergeleitet werden (§ 14 SGB IX) – Ihre Zeit geht nicht verloren.

Zuständigkeit ausführlich erklärt →

Zahlen

1:1-Begleitung

Ihr Kind wird von einer eigenen Schulbegleitung unterstützt, die nur für dieses eine Kind da ist. Das Gegenmodell heißt Pooling – dort teilen sich mehrere Kinder eine Kraft.

1:1-Begleitung ausführlich erklärt →

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